Bei diesem Standardbrief (80 Pfennig) wurde am 22.11.1982 eine Mischfrankatur versucht, bestehend aus einer Sondermarke der Wertstufe zu 60 Pfennig sowie einem Ganzsachenausschnitt "DEUTSCHE BUNDESPOST BERLIN" der Wertstufe zu 20 Pfennig, als Freimarke verwendet:
Ab 01.01.1981 auf Nicht-Standardsendungen sowie ab 01.07.1982 auf allen Postsendungen waren sämtliche frankaturgültigen Postwertzeicheneindrucke aus Ganzsachen ausgeschnitten zur Frankatur zulässig, sofern sie auf dünnem Papier gedruckt waren. Ganzsachenausschnitte auf dickem Papier wie dieser hier, der aus einer Postkarte stammt, waren für alle Sendungen außer Standardsendungen und Wertbriefen mit Siegelabdruck zulässig.
Dieser auf einer Standardsendung verklebte Ganzsachenausschnitt auf dickem Papier wurde durch Umrahmung per Blaustift als ungültig dokumentiert und es wurden entsprechend den 20 Pfennig Fehlporto plus 60 Pfennig Einziehungsgebühr "80" Pfennig als "Nachgebühr" erhoben.
Der Empfänger verweigerte die Annahme und der Brief ging an den Absender "Zurück", worauf ein violetter Stempel des Postamtes München "M 5" hinweist.
Der Absender hatte somit die Nachgebühr zu zahlen!
Das ist mal wieder ganz nach meinem Geschmack ein Beleg "mit Gesicht", der uns seine "Geschichte" erzählt.
Liebe Grüße
Rüdiger