Die Portostufe für eine Postkarte im Fernverkehr betrug 12 Pf.
In diesem Fall wurde am 12.08.1946 in COBURG 2 eine Postkarte nach Reutlingen lediglich mit 2 x 5 Pf AM POST frankiert.
Dieser Beleg war somit um 2 Pf unterfrankiert und es wurden "4" Pf als "Nachgebühr" erhoben, die der Empfänger zu zahlen hatte, um diese Postkarte ausgehändigt zu bekommen!