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Dauerserie Bedeutende Deutsche

Moderator: Rüdiger


Beitrag Mo 22. Jul 2013, 20:40

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Seit dem 15. Oktober 1871 gab es bei der Reichspost und in Württemberg den Postmandatsdienst, Bayern folgte einen Monat später. Die Postaufträge zur Geldeinziehung, wie sie seit 1875 genannt wurden, waren vom Handel auf Grund der „Deutsche Wechselordnung“ von 1848 gefordert worden. Postaufträge dienten zur bankmäßigen Einziehung von Barbeträgen durch Dritte (die Post) und zur Vorzeigung von Wechseln (Schecken) zur Zahlung durch den Empfänger des Postauftrags und die Überweisung des eingezogenen Betrags, und gegebenenfalls zur Erhebung des Wechselprotestes. Solche Postprotestaufträge waren seit 1872 möglich. Postmandate waren mit dem Stempel Recommandiert zu versehen und durften nur dem Adressaten oder seinem Bevollmächtigten ausgehändigt werden, sie kosteten 5 Silbergroschen (18 Kreuzer). Der Postauftragsbrief war wie ein Einschreibbrief zu frankieren. Hinzu kam die Postanweisungsgebühr zur Überweisung des eingezogenen Betrags. Als Höchstbetrag war, wie für Postanweisungen, 50 Taler (87½ Gulden) festgesetzt.

Mit der Umstellung auf die Markwährung zum 1. Januar 1875, stieg der Höchstbetrag für Postaufträge auf 600 Mark, der für Postanweisungen auf 300 Mark. Es waren ggf. zwei Postanweisungen auszufüllen. Die Gebühr für den Postauftrag betrug nun 30 Pfennig. 1888 wurde der Meistbetrag auf 800 Mark erhöht. 1923 blieb es beim Porto wie für einen Einschreibbrief, hinzu kam eine Vorzeigegebühr von 20 Pfennig und die Gebühr für die Postanweisung oder die Zahlkarte für die Überweisung des eingezogenen Betrages. Die Vorzeigegebühr wurde am 1. März 1946 auf 40 Pfennig verdoppelt und am 1. September 1948 auf 30 Pfg. ermäßigt.

Am 1. August 1876 wurde der Postauftrag zur Einholung von Annahmeerklärungen (Wechselakzepten) eingeführt der bis zum 1. August 1941 bestand. Die Gebühr betrug a) für den Postauftragsbrief 30 Pfg., b) eine Vorzeigegebühr von 10 Pfg. (1923 - 20 Pfg.) und c) für die Rücksendungen die Gebühr für einen frankierten Einschreibbrief.

Noch kürzer gab es den Postauftrag zu Büchersendungen der nur zwischen dem 1. Januar 1882 und dem 1. Juni 1896 Bestand hatte. Eigentlich handelte es sich hier um eine andere Form der Nachnahme. Die Gebühr betrug a) die gewöhnliche Drucksachengebühr, b) eine Vorzeigegebühr von 10 Pfg. und c) die Postanweisungsgebühr.

Für Postprotestaufträge kamen, bei Nichteinlösung, 1908 a) eine Protestgebühr bis 500 Mark zu 1 Mark, darüber 50 Pfg. und b) für die Rücksendung des Wechsels mit der Protesturkunde 30 Pfg., im Ortsdienst 25 Pfg. 1925 betrug die Protestgebühr 1 Reichsmark sowie, für die Rücksendung, die Gebühr für einen freigemachten Einschreibbrief. Seit dem 1. April 1936 waren die Protestgebühren gestaffelt (für 50 - 1, 100 - 1,50, 200 - 2, 300 - 2,50, 500 - 3 und bis 1.000 Mark 4 Mark). Das Zeugnis über die Protesterhebung kostete 2 Mark.

Seit dem 1. März 1963 richteten sich die Gebühr für Zeugnis und Protesterhebung nach dem „Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (Kostenordnung) vom 26. Juli 1957 (RGBl. S- 874). Die Kosten für die förmliche Zustellung und die Vorzeigegebühr stiegen kontinuierlich.


Quelle: Wikipedia


Postauftrag von Hamburg nach Berlin, im Postamt Berlin 11 amtlich geöffnet und nach Feststellung des der Bestimmungspostanstalt an das Postamt Berlin 2 weiter geleitet. Der entwertete R-Zettel ist typisch für diese Sendungsart.

Das Porto von 1,10 DM setzt sich wie folgt zusammen:
40 Pfennig Doppelbrief
+ 50 Pfennig Einschreibegebühr
+ 20 Pfennig Porto für Rücksendung der Urkunde.

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Beitrag Mo 22. Jul 2013, 20:47

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Rohrpostbrief als Eil-Ortsbrief innerhalb Berlins gelaufen

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Aus den anfänglich 15 Rohrpostämtern und 4 Maschinenhäusern wurden bis Ende März 1939 90 Ämter, die in einem Streckennetz von rund 400 km mit zwölf Schnellrohrpostlinien knapp acht Millionen Sendungen jährlich beförderten. Damit war sie die bedeutsamste ihrer Art in Deutschland und die zweitgrößte in der Welt nach der in Paris. Der Zweite Weltkrieg und der Kalte Krieg wirkten sich verheerend auf die Rohrpost aus. Nicht nur war 1945 ein Großteil der dicht unter der Straßenoberfläche liegenden Linien durch Bombentreffer zerstört. Kaum waren die notwendigsten Reparaturen erledigt, begann die Spaltung der Stadt Berlin in zwei Hälften im Untergrund. Im Februar 1949 wurden sämtliche Verbindung aus dem russischen Sektor in die Westsektoren gekappt. Sie sollten niemals wieder zusammengefügt werden. Während sich das Ost-Berliner Rohrpostnetz auf den Nachkriegsstand von 65 km einpendelte, kam es zwar im Westteil noch zu dem Bau einiger Neubaustrecken – insgesamt war das Streckennetz hier 167 km lang; der Untergang der Rohrpost war aber durch die Einführung neuer Kommunikationstechniken (Telefax) nur noch eine Frage der Zeit. Zum 1. März 1963 wurde der öffentliche Rohrpostdienst in West-Berlin eingestellt. (Quelle: berliner-unterwelten.de)
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Beitrag Mo 22. Jul 2013, 21:05

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Telegramm-Formular, rückseitig frankiert mit einem waagerechten Paar des Wertes zu 1 DM

Diese Formulare sollten wie auch Paketkarten, Postanweisungen etc. nach Ablauf der Lagerfrist dem Altpapier zugeführt und vernichtet werden.

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Beitrag Mo 22. Jul 2013, 21:08

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Auf Wertbriefen mussten die Marken einzeln verklebt werden. Diese Vorschrift sollten Manipulationen an den Umschlägen und die Verschleierung durch Abweichen und Verkleben größerer Einheiten verhindert werden.

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Beitrag Sa 7. Dez 2013, 21:45

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Satzbrief der Ausgabe auf weißem Papier, am 14.12.1970, also im letzten Monat der bis zum 31.12.1970 laufenden Gültigkeit, portorichtig auf Standardbrief (30 Pf) per Einschreiben (80 Pf):

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Und sogar der Einlieferungsschein ist noch vorhanden:

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Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Mo 17. Feb 2014, 21:18

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Ganzsachen, die eine Zusatzfrankatur infolge Nachverwendung wegen Portoerhöhung oder bei Verwendung von Ortspostkarten im Fernverkehr aufweisen sind in der Regel wertmindernd.

Zusatzfrankaturen für zusätzliche Dienstleistungen, wie z. B. Einschreiben, Eilboten usw. sind hingegen sehr begehrt. Hierfür können zwar keine Katalogpreise eingesetzt werden, jedoch sind Preisaufschläge gerechtfertigt (aus dem Vorwort des Michel-Ganzsachen-Kataloges)

Hier gezeigt die Ganzsachen zu 10 Pfg (Postkartenporto 1961) sowie zu 15 Pfg (Portoerhöhung zum 1.3.1963) jeweils mit 50 Pfg zufrankiert für den Versand per Einschreiben.

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Gruß Rainer
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Beitrag So 16. Mär 2014, 19:01

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Schon im 1. Beitrag habe ich auf die unterschiedlichen Reihenwertzähler bei dem Wert zu 5 Pfennig hingewiesen, hier ein Beleg mit dem Reihenwertzähler 3,00 DM in beiden Typen:

- dünne Walzenstriche (0,4 mm), Oberrand mit normalen Summenziffern (Antiqua)
- fette Walzenstriche (0,8 mm), Oberrand mit hohen, fetten Summenziffern (Grotesk)

Während die Einzelmarke gerade einmal mit -,30 M€ wertet, erhöht der Oberrand den Katalogpreis der Marke auf 6,- M€, immerhin um den Faktor 20!

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Gruß Rainer
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Beitrag So 16. Mär 2014, 19:32

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Ab 20. Juli 1960 wurde der am 23. Februar 1957 im Bereich der OPD Berlin erschienene 1-Pfg-Wert mit dem Bild des Brandenburger Tores auch an den Schaltern der Bundesrepublik verkauft.
Es wurde empfohlen, als äusseres Merkmal zur Verbundenheit mit Berlin, diese Marke zusätzlich zur normalen Frankatur mit auf die Poststücke aufzukleben.
Der Michel-Deutrschland-Spezialkatalog warnt vor Belegen aus 6551 Waldböckelheim, einen entsprechenden Beleg habe ich allerdings bislang noch nicht gesehen.

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Gruß Rainer
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Beitrag So 16. Mär 2014, 19:48

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Bei Dauerserien mit Seitenrand lohnt sich ein 2. Blick, das Druckerzeichen 1 wird hier vom Werbestempeleinsatz fast vollkommen verdeckt. Auch wenn Katalogpreise heute eigentlich fast uninteressant sind trotzdem dieser Hinweis: das waagerechte Paar steht hier mit 20,- M€, das Druckerzeichen immerhin mit 140,- M€ auf Beleg.

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Beitrag So 16. Mär 2014, 19:57

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Obwohl die offizielle Einstellung der Durchlochung bei der Polizeidirektion Oberhausen am 15. Juni 1965 erfolgte, war der Aufbrauch gelochter Postwertzeichen durch untergeordnete Dienststellen noch bis zum 31. Dezember 1965 möglich.
Vom 01. Januar 1966 an ist lt. Verfügung 178/65 die Verwendung gelochter Wertzeichen nicht mehr zulässig.
"Bedeutende Deutsche" mit POL-Lochung gab es nur im Bereich der Polizeidirektion Oberhausen.

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Gruß Rainer
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