Diesen Beleg habe ich gestern bei der Börse in Osnabrück für 0,25 € aus einer Grabbelkiste befreit:
Ansichtskarte aus dem Libanon, geschrieben am 06.04.1975 in Damaskus in Syrien, frankiert am 17.04.1975 per Absenderfreistempel "Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten" zum Inlandstarif von 10 Pfennig:
Hier ein Originalfoto des Gebäudes des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten aus dem Jahre 1972:
Quelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-L0927-0305 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de,
https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5365911Nun aber zur Erklärung dieses interessanten Beleges:
Über das im Werbeeinsatz des Absenderfreistempels genannte Postschießfach "PSF 101" wurden Postsendungen von Mitarbeitern der Botschaften der DDR an ihre Angehörigen geleitet.
Die Sendungen wurden per Kurierpost aus dem jeweiligen Land zunächst nach Berlin befördert.
Mit "PSF 101" ist ein Postschließfach beim Postamt 1020 Berlin gemeint. Dieses war für das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR eingerichtet. Diese Postkarte ist als Auslandspost nur dadurch zu erkennen, wenn man weiß, dass der Zusatz nach dem Schrägstrich hinter der PSF-Angabe 101 im Absender auf eine Auslandsvertretung der DDR hinweist, hier die "86" für Syrien.
Bis Mitte der 70er Jahre gab es für Mitarbeiter der DDR-Vertretungen in den Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) keine besondere Postbeförderung. Es wurde die Post des Gastlandes benutzt. Nach der weltweiten diplomatischen Anerkennung der DDR und der Aufnahme in die UNO 1973, wurde die Post des Gastlandes nicht mehr benutzt.
Als Absenderangabe für die Post aus dem Ausland wurde "1020 BERLIN PSF 101/" und nach dem Schrägstrich die Zahl für die DDR-Auslandsvertretung angegeben. Die Beförderung von und nach der Poststelle des Ministeriums erfolgte durch Kurier. Zugelassen waren Postkarten sowie Briefe bis 20 Gramm.
Zugang zu diesem Postweg hatten Mitarbeiter der DDR-Botschaften und anderer diplomatischer Vertretungen.
Bei der Einführung der Länder-Codes wurden zwei Ländergruppen festgelegt:
1. Staaten des Warschauer Vertrages
2. Länder nach dem Alphabet geordnet, in denen die DDR diplomatische Vertretungen unterhielt.
z.B.
1. Gruppe ab 101/1 A - Botschaft der DDR in der UdSSR
101/1 B - Handelsvertretung der DDR in der UdSSR
bis 101/14 - Generalkonsulat der DDR in Varna
2. Gruppe: 101/16 - Botschaft in der Arabischen Republik Ägypten
bis 101/105 - Botschaft in Afghanistan.
Diese Belege sind nicht häufig!
Die Karten und Briefe, die über den beschrieben Beförderungsweg liefen, waren reine Bedarfspost.
Die meisten nach der DDR adressierten Belege, die mit dem Freistempel des MfAA versehen waren, dürften von den Empfängern in den Papierkorb geworfen worden sein.
Also:
Augen auf bei Tausch und Kauf, vielleicht fällt Euch dann ein solches, bis dato unerkanntes Schmuckstück in die Hände!
Liebe Grüße
Rüdiger