Aus dem heutigen Posteingang meines Nachbarn stammt dieser interessante Beleg, der als Maxibrief mit den maximalen Abmessungen 353 mm x 250 mm leider zu groß für meinen DIN A4 Scanner ist:
Der Beleg wurde vom Zusteller bei uns abgegeben, da unser Nachbar heute nicht zu Haue war. Ich übergab ihm den Beleg heute Abend mit der Bitte, den Umschlag vorsichtig zu öffnen und mir zu überlassen.
Der Brief wurde als Maxibrief portorichtig per EF mit 2,60 € freigemacht und die EF wurde am 14.07.2017 im BZ 70 per Handrollstempel entwertet.
Mit einer Länge von 353 mm sowie einer Breite von 250 mm entspricht der Beleg exakt den maximalen Vorgaben für einen Maxibrief. Da in diesem Umschlag "Wäsche zum Wohlfühlen" verschickt wurde erreichte der Beleg eine Höhe von mehr als 50 mm.
Für nationale Maxibriefe, die die Maximalmaße überschreiten, erhebt die Post ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 2,20 €!
Dieser Brief wurde daher, nachdem die Überschreitung der für einen Maxibrief maximalen Höhe im BZ 70 erkannt wurde, zur Ergänzung der Freimachung um 2,20 € an den Absender zurück geleitet. Dazu wurde über den Adreßaufkleber ein entsprechender Aufkleber "Deutsche Post" angebracht, von dem rechts vom Adreßaufkleber nur noch ein kleiner Rest auf dem Beleg übrig geblieben ist.
Der Absender frankierte, wie von der Post gefordert, 2,20 € in Form von Postwertzeichen der Dauerserie Blumen nach, trennte den Großteil des Klebezettels der Post ab und gab den Brief erneut auf.
Die zusätzliche Frankatur wurde am 16.07.2017 im BZ 70 per Handrollstempel entwertet und der Beleg wurde heute, 17.07.2017, zugestellt.
Liebe Grüße
Rüdiger