Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sind berechtigt, Wohlfahrts- und Weihnachtsmarken zum reinen Frankaturwert zu beziehen und auf eigene Rechnung zu verkaufen. Die vereinnahmten Zuschlagsbeiträge können sie dann für ihre jeweiligen karitativen Zwecke verwenden.
Der Schlüssel für die Aufteilung des Zuschlagsaufkommens der von der Post verkauften Wohlfahrts- und Weihnachtsmarken richtete sich nach den eigenen Umsätzen der Verbände.
Daher wurde von manchen Wohlfahrtsverbänden versucht, den eigenen Absatz am Ausgabetag durch Rabatte auf den Postpreis zu steigern.
Diesem Fehlverhalten wollte die Post einen Riegel vorschieben.
Zur Erleichterung der Suche nach den Übeltätern ließ die Post in den Jahren 1967 bis 1973 die an die einzelnen Wohlfahrtsverbände gelieferten Markenbogen in der Bundesdruckerei mit einer speziellen Kennung versehen, die aus fehlenden Zähnungslöchern am Bogenrand bestand.
Zu diesem Zweck wurden jeweils einzelne Zähnungsnadeln aus dem Zähnungskamm entfernt, wobei jede Wohlfahrtsorganisation ein anderes "fehlendes Zähnungsloch" zugeteilt bekam.
Hier als Beispiel ein waagerechter Dreierstreifen vom oberen Bogenrand der BUND MiNr. 653, bei dem man das fehlende Zähnungsloch im Oberrand sehr gut erkennt:
Diese Besonderheit ist im MICHEL zwar nicht aufgeführt, beliebt sind solche Stücke bei Sammlern aber dennoch und erzielen einige € pro Marke!
Liebe Grüße
Rüdiger