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Sanktionsgebiet Duisburg

Die alliierte Rheinlandbesetzung war eine Folge des Ersten Weltkriegs. Schon im Waffenstillstand von Compiègne vom 11.11.1918 musste die provisorische Reichsregierung einwilligen, dass Truppen der Siegermächte die linksrheinischen Gebiete und vier rechtsrheinische „Brückenköpfe“ mit je 30 Kilometer Radius um Köln, Koblenz, Mainz und 10 Kilometer Radius um Kehl besetzten. An die Grenze der Besatzungszone schloss sich noch ein 10 Kilometer breiter Streifen als entmilitarisierte Zone an. Der Versailler Vertrag von 1919 wiederholte diese Bestimmungen, befristete die Anwesenheit der fremden Truppen aber auf 15 Jahre. Zweck der Besetzung war einerseits, Frankreich Sicherheit vor einem erneuten deutschen Angriff zu verschaffen, andererseits eine Bürgschaft für die zu erbringenden deutschen Reparationsverpflichtungen zu haben. Nachdem diese mit dem Young-Plan scheinbar erreicht worden war, wurde die Rheinlandbesetzung zum 30.06.1930 vorzeitig beendet.
Die Verwaltung der besetzten Rheinlande unterstand der Interalliierten Rheinlandkommission mit Sitz beim Oberpräsidium der Rheinprovinz in Koblenz.

Moderator: Rüdiger


Beitrag Mi 6. Aug 2014, 23:31

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Die Reparationsschuld des Deutschen Reiches wurde auf der Konferenz der Alliierten in Paris am 29.01.1921 (Pariser Vorortverträge) auf 226 Milliarden Goldmark, zahlbar in 42 Jahresraten, festgelegt.

Alliierte Truppen hatten am 08.03.1921 die Rheinhäfen Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort wegen nicht pünktlich gezahlter Reparationszahlungen besetzt. Die Belgier erhielten Duisburg und Ruhrort.

Bereits seit dem 07.08.1914 galt Portofreiheit für Militärangehörige.

Dies erforderte den Vermerk wie „SM“ (Service Militaire), „MD“ (Militaire Dienst) oder „FM“ (Franchise Militaire) auf der Postsendung, hier "S. M. B." für "Service Militaire Belgique".

Die Portofreiheit erstreckte sich auf Briefe bis 20 g und Postkarten nach und aus Belgien.

Für andere Sendungen und die Sonderdienste galt der belgische Inland-Tarif.

Der Kriegszustand für die belgische Armee endete offiziell am 30.09.1919.

Die Portofreiheit für Militärpersonen wurde mit Wirkung vom 31.10.1921 aufgehoben.

Ausgenommen waren Verwundete oder ambulant Behandlungsbedürftige in Militärhospitälern sowie wie bei diesem Beispiel die belgischen Besatzungstruppen im Rheinland.

Der Postdienst der A.B.O. = (L'armée Belge d'occupation) der belgischen Besatzungstruppen wurde als interner belgischer Postdienst angesehen.

Portofreiheit galt nur für Briefe und Postkarten bis zu 20g, nicht nur nach Belgien, sondern zusätzlich nach Frankreich, Großbritannien, Italien und deren Kolonien.

In Duisburg kam von 1921 bis 1925 der belgische Feldpoststempel mit der Feldpostnummer "9" zum Einsatz, hier am 08.06.1923 auf einer Postkarte:

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Ob es sich bei dem Einkreisstempel "72" um einen Zensurstempel oder aber um einen Zustellerstempel aus Gent handelt entzieht sich meiner Kenntnis.

Liebe Grüße
Rüdiger

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