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Bayern - Vorphilatelie

Moderator: Rüdiger


Beitrag Mi 23. Apr 2014, 14:06

Beiträge: 16
Hallo Matthias,

es war natürlich möglich, dass man in eine Faltbriefhülle etwas separates beifügte. Aber das war weiß Gott nicht die Regel. Da der Beleg heute ohne Inhalt ist, wird es offen bleiben müssen, wie er einst mal aussah.

Das gezeigte Kuvert ist genau das, was ich angesprochen habe. Diese sind bis ins erste Drittel des 19. Jahrhunderts die absolute Ausnahme, wie Faltbriefe 100 Jahre später die Ausnahme wurden.

Mit dem Augsburg - Brief liegst du richtig - zuerst hatte der Annahmebeamte B.O.C. gestempelt für Briefe von Bayern nach/über Österreich nach dem Postvertrag vom 1.10.1842. Hierbei ist zu beachten, dass alle bayerischen Poststellen rechts des Rheins solche Stempel besaßen, während das Gegenstück auf der Seite Österreichs, der O.B.C. - Stempel, nur bei größeren Postanstalten und den Grenzbüros zu finden war.

Die Überstempelung war nicht erlaubt - falsch abgeschlagene Stempel sollten gestrichen und der richtige Vertragsstempel, hier der C.B.R.3, sollten gut lesbar daneben angebracht werden. Dieser Vorgabe hat man nur teilweise entsprochen, aber das macht den Brief ja für einen Sammler so attraktiv.

Gut herausgefunden und vielen Dank für deine Beiträge hier!

Liebe Grüsse von bayern klassisch
Liebe Grüsse von bayern klassisch

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