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Stempel "Nachgebühr"

Moderator: Rüdiger


Beitrag Mi 3. Jul 2013, 23:58

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Diese Postkarte im Fernverkehr wurde am 20.06.1973 nur mit 5 Pf statt mit 30 Pf freigemacht:

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Das Fehlporto in Höhe von 25 Pf sowie eine Einziehungsgebühr in Höhe von 30 Pf wurden vom Empfänger erhoben, worauf ein roter Stempel "Nachgebühr" hinweist.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag So 15. Sep 2013, 13:24

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Wurde ein Brief im Ortsverkehr portorichtig frankiert und stellte sich dann heraus, dass der Empfänger im Ort nicht mehr erreichbar war, so verlangte die Post für die Zustellung des nunmehr zu einem Fernbrief gewordenen Briefes nur die einfache Differenz zwischen dem Porto für einen Brief im Ortsverkehr und einen im Fernverkehr.

Hier ein solches Beispiel aus dem Jahre 1943:

IMG_0004.jpg
Der Brief wurde portogerecht frankiert mit 8 Pf am 04.09.1943 im Ortsverkehr von Kassel aufgegeben. Die Empfängerin war unter der angegebenen Adresse in der Menzelstr. 10 in Kassel jedoch nicht erreichbar, so dass der Brief nach Wolfhagen im Landkreis Kassel weitergeleitet wurde. Dadurch wurde der Beleg zum Fernbrief, für den ein Porto von 12 Pf galt.

Die einfache Portodifferenz in Höhe von 4 Pf erhob die Post beim Empfänger als Nachgebühr!

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Di 17. Sep 2013, 19:29

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Diese nach Berlin-Steglitz adressierte Postkarte wurde am 27.02.1947 in Berlin-Spandau aufgegeben. Statt mit dem für eine Postkarte im Ortsverkehr gültigen Porto von 10 Pf frankierte sie der Absender aber nur mit 8 Pf:

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Die Post bemerkte die Unterfrankatur und zog beim Empfänger als Nachgebühr das Eineinhalbfache des fehlenden Portos von 2 Pf, also 3 Pf, als Nachgebühr ein.

Auf diese einzuziehende Nachgebühr weist neben der großen Ziffer "3" noch ein Nachgebührstempel in Rot hin, der ebenfalls eine Ziffer "3" trägt. Während die große handschriftliche Ziffer "3" die einzuziehenden 3 Pf meint stellt die "3" im Nachgebührstempel lediglich eine postinterne Kennziffer dar.

Liebe Grüße
Rüdiger


Beiträge: 14389
Die Markenausgaben der Provinz Sachsen waren bis 31.10.1946 gültig.

Dieser nach Saarlouis 1 adressierte, per MiF frankierte Fernbrief wurde am 16.12.1946 in Magdeburg beim Bahnpostamt aufgegeben, somit nach Ende der Gültigkeit der beiden 3 Pf Marken der Provinz Sachsen:

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Die Post bemerkte die ungültigen Postwertzeichen und umrahmte diese, wie in solchen Fällen üblich, mit Blaustift. Die beiden gültigen Marken der Kontrollrat Ziffernserie wurden abgestempelt.

Für den Fernbrief zum Porto von 24 Pf, der somit nur mit gültigen Postwertzeichen zu 18 Pf frankiert war, wurde das Eineinhalbfache des Fehlportos von 6 Pf, also 9 Pf, als Nachgebühr erhoben. Darauf weisen die große Ziffer "9" in Blaustift sowie ein Stempel Nachgebühr 1 hin.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Mo 4. Nov 2013, 09:44

Beiträge: 14389
Dieser Beleg wurde am 20.10.1956 als Drucksache mit 7 Pf portorichtig frankiert in Stuttgart aufgegeben:

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Wegen der rückseitigen handschriftlichen Notiz des Absenders, Konsul Dr. Richard van Rees, waren die Vorgaben für die Sendungsart Drucksache nicht mehr gegeben und der nach Stuttgart adressierte Beleg wurde somit als Postkarte im Ortsverkehr eingestuft, die 8 Pf Porto kostete.

Das Eineinhalbfache des Fehlportos von 1 Pf, also rechnerisch 1,5 Pf, resultierte als Nachgebühr.

Die Post rundete Nachgebührbeträge jeweils auf den nächsten vollen Pf auf, so daß in diesem Falle 2 Pf als beim Empfänger einzuhebende Nachgebühr resultierten.

Auf die Nachgebühr weist ein spezieller lokaler Stempel "Nachgebühr 2 Stuttgart" in Rot hin.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Fr 27. Dez 2013, 09:57

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Dieser Brief lief am 13.12.1963 im Ortsverkehr Berlins:

IMG_0005 - Kopie.jpg
Mit einer Briefmarke zu 15 Pf sowie einem Absenderfreistempel zu 5 Pf wurde er als Brief der zweiten Gewichtsstufe über 20 g im Ortsverkehr eigentlich korrekt freigemacht (20 Pf).

Die Post erkannte in BERLIN 303 jedoch den Absenderfreistempel aus BERLIN 30 wohl nicht an und verlangte deshalb 35 Pf Nachgebühr entsprechend den somit fehlenden 5 Pf Porto plus 30 Pf Einziehungsgebühr.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Sa 1. Feb 2014, 19:18

Beiträge: 46725
Wohnort: Trier
Dieser Brief war mit 80 Pfennig frankiert. Dies entsprach vom 1.7.1982 bis 31.3.1989 dem Porto für einen Standardbrief bis 20 Gramm. Offensichtlich war der Brief aber schwerer als 20 Gramm und hätte mit 130 Pfennig (Portostufe für 21 bis 50 Gramm) freigemacht werden müssen. Die fehlenden 50 Pfennig und die Einziehungsgebühr von 60 Pfennig ergaben zusammen die einzuziehende Nachgebühr von 110 Pfennig. Da der Brief an eine Postfachanschrift adressiert war, wurde eine Benachrichtigung über Nachgebühr in das Postfach eingelegt und der Brief erhielt in Trier den Stempel "29. April 1986" (Dauer der Lagerfrist). Bis zu diesem Datum ist der Brief dann abgeholt worden, denn sonst wäre er an den Absender zurückgeschickt worden.

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Beitrag Do 19. Jun 2014, 09:06

Beiträge: 14389
Dieser Brief im Fernverkehr von Essen nach Stuttgart wurde am 15.02.1980 unfrankiert mit dem Vermerk "Empfänger bezahlt" aufgegeben:

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Die Post vermerkte in Blaustift eine Nachgebühr von "100" Pfennig und setzte am Bestimmungsort den zu dieser Zeit üblichen einzeiligen Stempel "Nachgebühr" in rot. Dieser hier ist aber nicht "wie üblich", denn er trägt rechts ein kleines "f" als Unterscheidungsbuchstabe. Bei dieser einzeiligen Type des Hinweisstempels Nachgebühr waren üblicherweise keine Unterscheidungsbuchstaben im Stempel mehr enthalten wie bei dem mehrzeiligen Vorgängermodell.

Besonders interessant wird dieser Beleg durch den Hinweisstempel "NACHGEBÜHR durch Botenmeisterei bezahlt und abgerechnet". Das Amt für öffentliche Ordnung hatte eine interne Postbearbeitungsstelle, die Botenmeisterei.

Von dieser Botenmeisterei wurden, wie der Name sagt, Botengänge und Botenfahrten erledigt und dabei wurde natürlich auch die im Postfach eingehende Post abgeholt, die dann im Hause geöffnet und an die verschiedenen Dienststellen verteilt wurde. Bei der Botenmeisterei handelt es sich also quasi um einen "amtlichen internen Postzusteller".

Diesen speziellen Hinweisstempel hatte ich zuvor noch nie gesehen und in Kombination mit dem nicht alltäglichen Nachgebührstempel ist ein sehr interessanter Bedarfsbeleg entstanden.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Di 24. Jun 2014, 22:54

Beiträge: 14389
Dieser Beleg wurde am 20.11.1951 als Drucksache portorichtig mit 4 Pfennig frankiert in Kirchhain im Landkreis Marburg-Biedenkopf in Hessen aufgegeben:

IMG.jpg
Der Beleg wurde jedoch als Sendungsart "Drucksache" von der Post nicht anerkannt und daher als "Briefsendung im Fernverkehr" nach Marburg/Lahn behandelt. Da das Porto dafür statt der verklebten 4 Pfennig 20 Pfennig betrug wurde das Eineinhalbfache des Fehlportos von somit 16 Pfennig = 24 Pfennig als Nachgebühr beim Empfänger erhoben, worauf ein Stempel "Nachgebühr" hinweist, der in Marburg abgeschlagen wurde.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag So 29. Jun 2014, 23:10

Beiträge: 14389
Es ist doch immer wieder schön, wenn Sammlerfreunde wissen, mit welchen Themen man sich schwerpunktmäßig so beschäftigt!

Von mir ist halt bekannt, dass bei mir interessante, mit Nachgebühr belegte Postsendungen aller Art immer gut aufgehoben sind.

Heute bekam ich beim Großtauschtag in Zülpich von einem Sammlerkollegen diesen Beleg, den wir vor Ort nicht spontan exakt deuten konnten, denn Wertbriefe mit Ansatz von Nachgebühr kamen eigentlich im Postalltag nicht vor. Ich habe Klärung zugesagt, die ich hiermit gerne wie folgt nachliefere:

IMG - Kopie - Kopie.jpg
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Es handelt sich um eine MiF aus Arbeiterserie sowie Leipziger Messe.

Dargestellt wurde am 24.05.1948 die Portostufe 208 Pfennig entsprechend einem Fernbrief von 21 bis 250 g (48 Pf) mit Wertangabe "RM 100,-". Dafür wurde die Einschreibegebühr in Höhe von 60 Pf fällig sowie eine Versicherungsgebühr für die Wertangabe in Höhe von 20 Pf pro 500 RM, hier 20 Pf, und eine Behandlungsgebühr in Höhe von 80 Pf.

Der Brief erwies sich am Bestimmungsort "Oldenburg in Oldenburg" als nicht bestellbar, denn die Firma "Ammerland" war nach "Westerstede" umgezogen.

Laut eingedruckter Verfügung des Absenders "Nicht nachsenden! Wenn unbestellbar, mit neuer Anschrift an Absender zurück." wurde dieser Brief nicht an die neue Adresse des Empfängers weitergeleitet, sondern ging an den Absender zurück!

Für diese Rücksendung wurde erneut das dem Gewicht entsprechende Porto in Höhe von 48 Pf fällig sowie die Versicherungsgebühr in Höhe von 20 Pf und die Behandlungsgebühr in Höhe von 80 Pf, so daß eine Nachgebühr in Höhe von 148 Pfennig resultierte!

Liebe Grüße
Rüdiger

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