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Werbeantwort

Die "Werbeantwort" ist eine spezielle Versendungsform, die es dem Empfänger ermöglicht, seine Kunden und Interessenten gezielt anzuschreiben und diesen dabei ein als "Werbeantwort" vorbereitetes Antwortelement als Brief oder Postkarte, früher auch als Drucksache oder Briefdrucksache, beizulegen, um so möglichst eine Reaktion des Adressaten zu erreichen. Ob Informationsanforderung, Zusendung von Daten oder die Teilnahme an Gewinnspielen - mit der WERBEANTWORT fordert der Empfänger seine Kunden und Interessenten zum Handeln auf und übernimmt die Kosten für unfrankierte oder teilfrankierte Rücksendungen, die die Post als Nachgebühr beim Empfänger der "Werbeantwort" einzieht.

Moderator: Rüdiger


Beitrag Do 9. Jul 2015, 09:15

Beiträge: 2537
"Gebühr zahlt der Empfänger". Was dann im Jahr 1958 auch als Nachporto in die Tat umgesetzt wurde.
Nachporto 1958a.jpg


Liebe Grüße
Matthias

Beitrag Do 9. Jul 2015, 16:38

Beiträge: 17405
Hallo MatthiasH,

es handelt sich, durch den Tagesstempel gut verdeckt und daher leicht zu übersehen, um ein Exemplar der Versendungsform "Werbeantwort".

Der Absender konnte entscheiden, ob er diese Sendung freimachen wollte oder nicht. Bei dem von Dir gezeigten Beispiel tat der Absender dieses nicht, weshalb die Post "10" Pfennig als Nachgebühr entsprechend dem einfachen Fehlporto für eine Postkarte im Fernverkehr erhob.

Bei einer "normalen" Fernpostkarte, die unfrankiert aufgegeben wurde erhob die Post zu dieser Zeit das Eineinhalbfache des Fehlportos, das wären bei diesem Beispiel dann 15 Pfennig gewesen.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Do 9. Jul 2015, 17:41

Beiträge: 2537
Hallo Rüdiger,

wie hoch war 1958 die so genannte Werbeantwortgebühr in diesem Postkartenfall?

Liebe Grüße
Matthias

Beitrag Fr 10. Jul 2015, 14:11

Beiträge: 17405
Hallo Matthias,

die Gebühr für solche nicht freigemachten Sendungen entsprach 1958 bereits exakt der Gebühr für die entsprechende Drucksache, Postkarte oder den Brief, sofern der Absender die Sendung freigemacht hätte.

In diesem Beispiel also 10 Pfennig entsprechend dem Porto für eine Postkarte im Fernverkehr.

Der Aufdruck "Nicht freimachen! Gebühr zahlt der Empfänger" war also wörtlich zu nehmen, um keine zusätzlichen Gebühren von der Post aufgebrummt zu bekommen.

Denn eine teilfrankierte Sendung galt nicht mehr als Werbeantwort!!!

Hätte der Absender in diesem Falle ein Postwertzeichen der niedrigsten gültigen Wertstufe zu 1 Pfennig verklebt, dann wäre das Eineinhalbfache des zum Fernpostkartentarif fehlenden Portos von 9 Pfennig = 13,5 Pfennig, aufgerundet zu 14 Pfennig, als Nachgebühr fällig geworden!

Also immer die Augen offen halten, denn Werbeantworten sind portotechnisch oft sehr interessant und teilfrankierte Exemplare muß man erst einmal finden!!!

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Fr 10. Jul 2015, 23:22

Beiträge: 17405
Hier eine unfrankiert aufgegebene "Werbeantwort/Drucksache", aufgegeben am 14.09.1971, belegt mit einer Nachgebühr in Höhe von "30" Pfennig :

IMG - Kopie.jpg
Vom 01.09.1971 bis zum 30.06.1972 betrug das Porto für eine Drucksache 20 Pfennig.

Vom 01.03.1963 bis zum 30.06.1972 betrug die Werbeantwortgebühr pro Sendung 10 Pfennig.

Ab dem 01.07.1972 wurde die Werbeantwortgebühr laut Bundesgesetzblatt Nr. 22 vom 18.03.1972 auf 20 Pfennig erhöht.

Ab dem 01.07.1982 erhöhte die Post die Werbeantwortgebühr auf 25 Pfennig.

Ab dem 01.04.1989 wurde die Werbeantwortgebühr auf 5 Pfennig pro Sendung gesenkt.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Sa 11. Jul 2015, 19:25

Beiträge: 17405
Hier gibt es aktuelle Informationen zum Thema Werbeantwort:

https://www.deutschepost.de/content/dam ... us_VoM.pdf

Liebe Grüße
Rüdiger


Beiträge: 17405
Dieser nach Münster adressierte Brief wurde am 17.05.1991 unfrankiert in LIPPETAL aufgegeben und als Werbeantwort behandelt:

IMG.jpg
Das Porto für einen Standardbrief betrug seit dem 01.04.1989 100 Pfennig, die Werbeantwortgebühr 5 Pfennig.

Dementsprechend wurden "105" Pfennig in Blaustift als vom Empfänger einzuziehende "Nachgebühr" vermerkt, worauf ein roter Stempel hinweist.

Interessant ist bei diesem Beleg auch die Linearcodierung "00442" entsprechend der Postleitzahl "4400" sowie der Prüfziffer "2", die in diesem Falle am Codierplatz mit der Nummer "12" in oranger Farbe aufgebracht wurde.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Sa 11. Jul 2015, 22:11

Beiträge: 17405
Der folgende Beleg stellt bezüglich einer plausiblen Erklärung eine echte Herausforderung dar, aber ich versuche einfach mal eine Deutung.

Dieser Beleg vom 22.03.1987 stellt einen vorgedruckten Briefumschlag dar, wie er als Werbeantwort eigentlich unfrankiert vom Absender hätte abgeschickt werden sollen:

IMG_0001 - Kopie.jpg
Der Empfänger wollte nach Möglichkeit jedoch vermeiden, dass der Absender diesen Brief unfrankiert aufgab, und wählte daher den Text "Bitte mit 80 Pfennig freimachen, falls Marke zur Hand."

Ich vermute, dass diese 80 Pfennig vom Absender auch brav verklebt worden waren, wobei ein Postwertzeichen zu 50 Pfennig dann auf dieses Textfeld geklebt worden ist. Dieses Postwertzeichen ist jedoch von diesem Beleg abgefallen, bevor der Beleg durch die automatische Anlage lief, wo der Maschinenstempel abgeschlagen wurde, denn man erkennt noch Kleberreste an dieser Stelle des Umschlags.

Die Post stellte fest, dass diese Sendung über 20 g wog, somit der zweiten Gewichtsstufe entsprach, und vermerkte handschriftlich eine "2".

Der Beleg wurde so behandelt, als ob ursprünglich ein Postwertzeichen zu 50 Pfennig verklebt worden wäre, das abgefallen ist.

Für die zweite Gewichtsstufe betrug das Porto 130 Pfennig statt 80 Pfennig für einen Standardbrief.

Zu den 50 Pfennig Fehlporto kamen 60 Pfennig als die zu dieser Zeit übliche Einziehungsgebühr für eine mit Nachgebühr belegte Sendung, d.h. der Sendung wurde der Status einer Werbeantwort aberkannt.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Sa 11. Jul 2015, 23:47

Beiträge: 17405
Dieser als Werbeantwortumschlag vorgedruckte Beleg wurde nicht unfrankiert aufgegeben, sondern als "Drucksache" tituliert mit 30 Pfennig freigemacht:

IMG_0001.jpg
Die Post wertete diesen Beleg jedoch nicht als Drucksache, sondern als Briefsendung, wofür 80 Pfennig als Porto fällig wurden.

Zu den 50 Pfennig an Fehlporto kamen weitere 60 Pfennig als Einziehungsgebühr, so dass der Empfänger wie per Blaustift ausgewiesen insgesamt "110" Pfennig als Nachgebühr zahlen mußte.

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag So 12. Jul 2015, 11:09

Beiträge: 17405
Dieser einer Werbeantwort entsprechende vorgedruckte Briefumschlag wurde am 16.03.1987 mit 50 Pfennig als Drucksache portorichtig frankiert:

IMG - Kopie.jpg
Die Post erhob jedoch Nachgebühr!

Wahrscheinlich wurde die Sendung, da sie nicht als "Drucksache" gekennzeichnet war, von der Post als Drucksache nicht anerkannt und daher als Briefsendung eingestuft.

Ein Brief bis 20 g kostete seit dem 01.07.1982 ein Porto von 80 Pfennig.

Hier erfolgte unter Mißachtung der Frankatur zunächst die Behandlung wie ein unfrankierter Brief als Werbeantwort, und es wurden entsprechend den 80 Pfennig Briefporto plus 25 Pfennig Werbeantwortgebühr zunächst "105" Pfennig in Blaustift als Nachgebühr ausgewiesen.

Dann wurde dieser Betrag durchgestrichen und auf "90" Pfennig korrigiert.

Dieses entspricht der nunmehr korrekten Behandlung der Sendung als teilfrankierter Brief, wobei zu den 30 Pfennig Fehlporto die seit dem 01.07.1982 geltende Einziehungsgebühr in Höhe von 60 Pfennig addiert wurde.

Liebe Grüße
Rüdiger

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