Hallo zusammen,
heute folgen noch einmal 3 Belege zu der Wertstufe 70 Pf:
Der erste zeigt ein waagerechtes Paar nebst einer Automatenmarke der ersten Ausgabe der Bundesrepublik. Gestempelt wurde der beleg am 25.11.91 in Kassel. Wir wissen ja, dass die Berliner Marken bis 31.12.91 gültig waren, also passt der Stempel noch.
Ein paar Anmerkungen sollen mir aber gestattet sein: Zum ersten wurde die Marke am 29.5.65 verausgabt. Sie war zwar noch gültig, aber ist sehr weit nach Verausgabung erst gestempelt worden. Zum anderen macht der Beleg so in der Form einen sehr „gemachten“ Eindruck. Im Grunde ist die Beifrankatur der ATM total unnötig, da der Beleg nun hoffnungslos überfrankiert ist, da keine Zusatzleistung ersichtlich ist. 2,40 war zu der Zeit ein Brief 50 bis 100 Gramm, das hatte der niemals als Inhalt. Dazu noch die mit aufgeklebte Quittung der ATM und die ganzen roten „Neben“-Stempel…
Worauf ich hinaus will: Solche Belege sollten „human“ bewertet werden. Hier soll nämlich die hohe Katalognotierung erreicht bzw. vorgegaukelt werden. Das gestempelte Paar steht mit 130 Mi€ im Katalog, das Paar auf Beleg sogar mit 220 Mi€. Aber durch die eben aufgelisteten Fakten – Mängel würde vielleicht zu hart klingen, da der Brief ja so keine Mängel aufweist – muss man bei der Preisfindung wirklich auf dem Teppich bleiben. Für kleines Geld kann man solche Belege gerne mitnehmen, auch im Tausch gegen vielleicht nicht benötigte Marken/Belege. Aber auch da sollten keine „Unsummen“ an Tauschware fliessen. „Richtiges“ Geld bzw. Tauschware sollte nur bewilligt werden, wenn solche Einheiten auch zeitgerecht gestempelt (= lose Marken/Briefausschnitte) sind und/oder sich auf Bedarfsbelegen oder Ersttagsbelegen befinden. Selber habe ich den hier gezeigten Beleg auf der Messe Essen vor einiger Zeit mal aus einer Grabbelkiste für 30 Cent befreit, Marktwert würde ich hier mit allerhöchstens 5 € bar ansetzen. Also auch hier gilt wieder: Augen auf bei Tausch und vor allem Kauf!