Die hier gezeigte Sendungsart "Bescheinigung für Zwecke des Währungsausgleichs" gab es nur in Berlin West:
In einer Auflage von gerade einmal 200.000 Stück druckte die Bundesdruckerei im Jahre 1958 diesen zweiseitigen Vordruck, der, als Postkarte im Ortsverkehrs Berlins mit 8 Pf portogerecht frankiert, hier umgesetzt per EF einer Berlin Michel 143, vom Arbeitgeber an das für den Wohnsitz des auf dem Vordruck eingetragenen Arbeitnehmers zuständige westberliner Bezirkseinwohneramt zu senden war.
Für den Wohnsitz in Tegel war in diesem Falle das Bezirksamt Reinickendorf zuständig. Dort wurde der Vordruck ausgefüllt und an den Arbeitgeber zurück geschickt, der diese Bescheinigung, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, aufzubewahren hatte.
Diesem Umstand verdanken wir vermutlich, dass solche Vordrucke, zumindest ohne Registerlochung, heutzutage nur noch sehr selten am Markt zu finden sind!
Liebe Grüße
Rüdiger