Die Deutsche Bundespost schuf offiziell mit der Verfügung 227/1981 die Möglichkeit, bei Platzmangel auf Postsendungen auf Barfrankatur zurückzugreifen.
Hintergrund dieser Maßnahme war wohl die Tatsache, dass die Porti im internationalen Luftpostverkehr besonders auf dem begrenzten Format von Paketkarten nicht immer durch Briefmarken darzustellen waren.
Der höchste Freimarkenwert lag damals bei 5 DM.
Je nach Gewicht, Entfernung und Versandart (z.B. Einschreiben Luftpost) konnte das Porto bis 200 DM betragen.
40 Marken à 5 DM auf einer Paketkarte unterzubringen war unmöglich und selbst bei vielen Briefen ging dies nicht.
Die Bundespost stellte allen Annahmestellen einen Stempel "Gebühr bezahlt Taxe perçue" zur Verfügung, der bei Briefsendungen in der oberen rechten Ecke abzuschlagen war. Links daneben mußte der gewöhnliche Tagesstempel gesetzt werden.
Echte Bedarfsbelege mit diesem Stempel sind Mangelware, aber immerhin gelang es findigen Philatelisten immer wieder, solche Belege wie diesen hier herzustellen:
Ein Standardbrief kostete am 01.07.1981 60 Pf Porto, Einschreiben 150 Pf. Der Absender hatte nur 10 Pf verklebt und gab diesen Beleg in Nußdorf am Inn am Postschalter auf.
Da noch ausreichend Platz auf dem Beleg für die fehlenden Postwertzeichen vorhanden gewesen wäre hätte der Schalterbeamte laut Postvorschrift die fehlende Frankatur mit Postwertzeichen zu 2 DM ergänzen müssen.
Stattdessen schlug erin diesem Fall den bei Sammlern begehrten Stempel "Gebühr bezahlt Taxe perçue" ab und kassierte die 2 DM vom Einlieferer in bar.
Liebe Grüße
Rüdiger