Mit Verfügung vom 25. Mai 1874 wurden sogenannte Bahnhofsbriefe bzw Bahnhofssendungen von der Deutschen Reichspost eingeführt. Eine genaue Gestaltungsvorschrift für den Umschlag besagte, dass auf den Umschlägen neben der Empfängeranschrift die Aufschrift Bahnhofsbrief, ein roter Rahmen auf der Umschlagsvorderseite und die Absenderangabe anzugeben sind. Neben dem normalen Briefporto war eine monatliche, oder bei kürzeren Zeiträumen eine wöchentliche Gebühr zu zahlen.
Ein Bahnhofsbrief bzw. eine Bahnhofssendung wurde vom Absender im Bahnhof direkt am Bahnpostwagen aufgegeben und vom Empfänger unmittelbar nach Ankunft des Zuges am Zielbahnhof in Empfang genommen.
Ab dem 1.3.1963 wurde der Bahnhofsbrief durch den sogenannten Kursbrief ersetzt. Die Regularien für den Kursbrief wurden in der Postordnung vom 16.Mai 1963 im Bundesgesetzblatt vom 22.5.1963 veröffentlicht. Die Post konnte demnach dem Empfänger die Abholung von regelmäßigen Sendungen direkt nach Ankunft genehmigen. Der Brief mußte die Aufschrift "Kursbrief" tragen und die jeweiligen Postverbindungen mussten auf dem Brief angegeben sein. Die Briefe mussten mit einer roten Umrandung gekennzeichnet sein. Zur Abholung erhielt der Empfänger einen Ausweis. Neben dem üblichen Briefporto war eine monatliche Gebühr zu zahlen.
Der Kursbrief wurde am 31.8.1989 durch die Datapost ersetzt.
Hier zeige ich einen Kursbrief von Düren nach Trier. Die exakte Postverbindung ist links unten angegeben. Der Brief ist 28.10.1985 um 18 Uhr in Düren aufgegeben worden und wurde mit ÜP 516-1/17 B, Üp 510-1/11, Bp 5-ExprD 14 123 und ÜP 550-1/6 nach Trier befördert. Unterwegs erhielt er rückseitig einen Stempel ( 14123/28), der bestätigt, dass er mit dieser Bahnpost am 28. befördert wurde. Ein Ankunftsstempel in Trier wurde nicht abgeschlagen. Der Brief wurde nach Ankunft sofort ins Postfach gelegt. Das Briefport betrug für den Brief bis 20 Gramm 80 Pfennig. Die monatliche Gebür betrug 100 DM.
- rückseitiger Durchgangsstempel