Die
Warensendung ist eine von der Deutschen Bundespost durch die Postordnung vom 01.08.1964 neu eingeführte Sendungsart.
Die Beförderung einer Warensendung erfolgt zu einem ermäßigten Porto gegenüber dem normalen Briefversand.
Die Warensendung wird von der Deutschen Post nur für den innerdeutschen Versand angeboten.
Es dürfen Proben, Muster oder Gegenstände versandt werden, die ihrer Natur nach als Ware anzusehen sind.
Als Beilagen sind ausschließlich eine Inhaltsangabe, die Rechnung, Lieferschein oder ein entsprechender Zahlungsverkehrsvordruck und Druckstücke wie Angebote und Kataloge erlaubt. Letztere, wie auch Eintrittskarten, Gutachten, Gutscheine, welche selbst nicht Kaufware sind, dürfen auch nicht der Hauptinhalt der Sendung sein. Briefliche, individuelle Mitteilungen dürfen nicht enthalten sein.
Zur Kontrolle dieser Vorgaben ist offener Versand erforderlich, d. h. ein zerstörungsfreies Öffnen und Wiederverschließen der Verpackung z. B. mittels Musterklammern muss möglich sein. Die Kontrolle erfolgt durch Stichproben. Ein Briefgeheimnis ist bei einer Warensendung nicht gegeben.
Die Kennzeichnung als "Warensendung" oberhalb der Anschrift ist erforderlich.
Warensendungen müssen freigemacht sein.
Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, erfolgt eine Rücksendung oder es wird Nachentgelt erhoben.
EF der MiNr. 1134 war portorichtig auf Warensendung von 51 bis 100 g (110 Pf) vom 01.07.1982 bis zum 31.03.1989:
Liebe Grüße
Rüdiger