Für Standardbriefe und Postkarten in das europäische Ausland ist es nicht immer einfach, das korrekte Porto zu überprüfen.
Der Grund dafür ist die CEPT (Conférence européenne des administrations des Postes et Telécommunications), die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post- und Fernmeldewesen. Die Mitglieder streben eine enge Zusammenarbeit auf allen Gebieten des Nachrichtenwesens, Vereinfachung im internationalen Postverkehr u. a. an.
Die CEPT-Gebühren gelten in folgenden Ländern mit unterschiedlichen Daten. Für den Standardbrief bis 20 g waren demnach generell nach dem Beitritt lediglich die Inlandsgebühren zu entrichten! (Quelle Postbuch von Werner Steven)
Andorra 01.03.1963
Belgien 01.03.1963
Dänemark 01.10.1979
Finnland 01.04.1989
Frankreich 01.03.1963
Frankreich-überseeische Departements (Guadeloupe, Guayana, Martinique und Réunion) 01.07.1971
Frankreich-überseeische Departements (St.Pierre und Miquelon) 08.1978
Frankreich-überseeische Departements (Gebietskörperschaft Mayotte) 1988
Griechenland 01.04.1989
Großbritanien (einschl. Nordirland, Kanalinseln und Insel Man) 01.04.1989
Irland 01.01.1986
Island 01.04.1989
Italien 01.04.1966
Jugoslwien 01.04.1989
Liechtenstein 01.07.1971
Luxemburg 01.03.1963
Malta 01.04.1989
Monaco 01.03.1963
Niederlande 01.04.1966
Norwegen 01.05.1989
Österreich 01.01.1986
Portugal 01.04.1989
San Marino 01.04.1966
Schweden 01.04.1989
Schweiz 01.07.1971
Spanien 01.04.1989
Türkei 01.04.1989
Vatikanstadt 01.04.1966
Zypern 01.04.1989
So weit, so einfach!
Doch keine Regel ohne Ausnahme!
Dänemark ab 01.01.1979 20 g zu 100 Pfg (Druckfehler? entweder 1.1.79 zu 80 Pfg oder 1.10.81 zu 100 Pfg wie Griechenland, Großbritannien und Irland)
Griechenland ab 01.01.1979 20g zu 80 Pfg, ab 01.10.1989 20 g zu 100 Pfg
Großbritannien ab 01.01.1979 20g zu 80 Pfg, ab 01.10.1989 20 g zu 100 Pfg
Irland ab 01.01.1979 20g zu 80 Pfg, ab 01.10.1989 20 g zu 100 Pfg
Für Briefe bis 50 g wurde das Inlandsporto ab dem 01.07.1974 in folgende Länder erhoben:
Andorra
Frankreich (einschl. überseeische Departement)
Luxemburg
Monaco
Für Postkarten galt die CEPT-Regelung erst ab 01.07.1971, vorher wurde das normale Auslandsporto berechnet.
Wenn wir uns mit den europäishen Auslandsgebühren befassen, so muss man auch auf den Grenzverkehr eingehen.
Bereits vor dem Kriege bestanden Abkommen über ermäßigte Gebühren im Grenzpostdienst mit Belgien, Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz. Diese Abkommen wurden nach dem Krieg als überholt oder nicht geltend angesehen. Es wurden daher neue Abkommen abgeschlossen.
Für die Beförderung von Briefen bis 20 g (Schweiz je 20 g) werden die für den Inlandsverkehr geltenden Postgebühren erhoben, wenn die Entfernung zwischen der Aufgabepostanstalt und der Postanstalt des Bestimmungsortes nicht mehr als 30 km beträgt.
Schweiz ab 26.02.1948
Niederlande ab 24.12.1953
Dänemark ab 06.01.1955
Belgien ab 05.02.1957