Heute möchte ich Euch die relativ selten einmal zu findende Sendungsart "Mischsendung" näherbringen:
Als Mischsendungen waren bei der Deutschen Reichspost zusammengepackte Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben zugelassen.
Für sie bestand Freimachungszwang, das Höchstgewicht betrug 500 g, die Mindestmaße entsprachen denen der Drucksachen.
Das Zusammenpacken von Drucksachen und Warenproben wurde zum 05.01.1867 gestattet, da die Gebühren für beide Sendungsarten gleich waren. Der 05.01.1867 ist somit der Ersttag der Sendungsart "Mischsendung".
1872 gab es unterschiedliche Höchstgewichte, Drucksachen 500 g, Warenproben 250 g, was dazu führte, das der Anteil der Warenproben in Mischsendungen auch nur 250 g wiegen durfte.
Mit der Einführung der Sendungsart Geschäftspapiere durften auch diese in Mischsendungen enthalten sein, das Höchstgewicht war nun 1 kg.
1917 dürfen auch Blindenschriftsendungen mit eingepackt werden.
Mit der Einführung des Päckchens zu 2 kg wird das Höchstgewicht von Mischsendungen auf 500 g gesenkt.
Mit dem 30.06.1954 endete die Geschichte der Sendungsart Mischsendung.
Hier eine Mischsendung per Nachnahme vom 11.01.1939, gelaufen von Dresden nach Hamburg und portogerecht freigemacht als Mischfrankatur:
Liebe Grüße
Rüdiger