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Frei durch Ablösung Reich

Moderator: Rüdiger


Beitrag Fr 9. Mai 2014, 23:48

Beiträge: 14453
Durch § 11 des Gesetzes die Portofreiheit im Gebiet des Norddeutschen Bundes vom 05.06.1869 betreffend war der Postverwaltung das Recht vorbehalten, mit den Staatsverwaltungen, die auf Portofreiheit keinen Anspruch mehr hatten, Abkommen dahingehend zu treffen, dass von den Behörden an Stelle der Portobeträge für die einzelnen Sendungen "Aversionalsummen" an die Bundespost gezahlt wurden.

Bis 1920 waren mit 34 Staatsverwaltungen Verträge abgeschlossen worden, der letzte, Nr. 34, ab 01.10.1919 mit der Verwertungsstelle der Branntweinmonopolverwaltung in Berlin.

Alle diese Abkommen wurden durch das Gesetz zur Aufhebung der Gebührenfreiheit vom 29.03.1920 (RGB. 678) aufgehoben.

Als Ersatz wurden für solche Sendungen Dienstmarken eingeführt, wie sie in Bayern und Württemberg bereits verwendet wurden.

Die Post behielt sich aber das Recht vor, erneut Pauschalierungen abzuschließen.

Am 01.10.1923 kam ein solcher Vertrag mit der Reichsbehörde zustande.

Die Sendungen hatten den Vermerk "Frei durch Ablösung Reich" sowie ein Amtssiegel mit Hoheitsabzeichen, zu tragen.

Hier ein Beispiel vom Finanzamt Weingarten in Württemberg nach Wolketsweiler unter Formularverwendung eines Postkartenvordruckes mit Eindruck der 3 Mark Wertstufe, die vor der Hochinflation galt:

IMG_0003 - Kopie.jpg
Vom 01.10.1925 an galt das laut AmtsblVfg. 540/25 auch für die Landesregierungen von Baden, Lippe, Lübeck und Waldeck. Die pauschale Summe wurde durch Zählung ermittelt und in Monatsbeträgen zur Postkasse gezahlt.

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gebührenablösungsverfahren, eine Form der Barfreimachung für Behörden, zumindest in Bayern noch bis zum 31.03.1953 (AmtsblVfg.127/53) praktiziert.

Auch von Sachsen, gemeint sind die OPD-Bezirke Dresden und Chemnitz, sind Postsendungen mit Ablösungsvermerken bis Ende 1945 (Vfg. vom 22.10.1945) bekannt.

Ähnliche Belege gibt es von Berlin (Juli-September 1945), Hamburg (20.06.1945) und dem Saarland (01.08.1953 eingeführt).

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Mi 14. Mai 2014, 09:56

Beiträge: 310
Hallo Rüdiger,

dieser Satz,

Zitat:
Am 01.10.1923 kam ein solcher Vertrag mit der Reichsbehörde zustande.

Wer oder was war die Reichsbehörde? Interessant sind die "Frei durch Ablösung Reich"-
Verträge mit den Landesregierungen der jeweiligen Länder. Da war von einem
"Einheitsstaat" noch keinesfalls die Rede. :idea:

Gruß
LR/07/576/GL


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