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Portofreie Sendungen

Moderator: Rüdiger


Beitrag Mi 12. Feb 2014, 12:02

Beiträge: 46884
Wohnort: Trier
Blindensendungen werden portofrei befördert.

Als Blindensendungen können versandt werden:
Schriftstücke in Blindenschrift (Braille-Schrift),
für Blinde bestimmte Tonaufzeichnungen oder sonstige Magnetträger, deren Absender oder Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenanstalt ist oder in deren Auftrag der Versand erfolgt,
Papiere für die Aufnahme von Blindenschrift, wenn sie von einer anerkannten Blindenanstalt an Blinde versandt werden.
Die Umhüllung von Blindensendungen darf grundsätzlich nicht verschlossen sein. Zudem wird jede Sendung oberhalb der Anschrift mit dem Vermerk "Blindensendung" gekennzeichnet. Die Kennzeichnung für den Versand ins Ausland lautet „Blindensendung/Cécogramme“.

Hier eine Blindensendung von Soest nach Düren.

Blindenbrief.jpg

Beitrag Di 18. Feb 2014, 12:02

Beiträge: 46884
Wohnort: Trier
Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform von der Deutschen Post AG (früher von der Deutschen Bundespost) unentgeltlich befördert. Bei anderen Postdiensten eingelieferte Wahlbriefe müssen jedoch frankiert werden.
Hier ein Wahlbrief aus der Kummunalwahl in NRW im Jahre 1984

Wahlbrief.jpg

Beitrag Mo 10. Mär 2014, 20:53

Beiträge: 14458
Hier noch eine portofreie Blindensendung:


IMG_0004 - Kopie.jpg
Liebe Grüße
Rüdiger


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