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Portofreie Sendungen

Mi 12. Feb 2014, 12:02

Blindensendungen werden portofrei befördert.

Als Blindensendungen können versandt werden:
Schriftstücke in Blindenschrift (Braille-Schrift),
für Blinde bestimmte Tonaufzeichnungen oder sonstige Magnetträger, deren Absender oder Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenanstalt ist oder in deren Auftrag der Versand erfolgt,
Papiere für die Aufnahme von Blindenschrift, wenn sie von einer anerkannten Blindenanstalt an Blinde versandt werden.
Die Umhüllung von Blindensendungen darf grundsätzlich nicht verschlossen sein. Zudem wird jede Sendung oberhalb der Anschrift mit dem Vermerk "Blindensendung" gekennzeichnet. Die Kennzeichnung für den Versand ins Ausland lautet „Blindensendung/Cécogramme“.

Hier eine Blindensendung von Soest nach Düren.

Blindenbrief.jpg

Re: Portofreie Sendungen

Di 18. Feb 2014, 12:02

Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform von der Deutschen Post AG (früher von der Deutschen Bundespost) unentgeltlich befördert. Bei anderen Postdiensten eingelieferte Wahlbriefe müssen jedoch frankiert werden.
Hier ein Wahlbrief aus der Kummunalwahl in NRW im Jahre 1984

Wahlbrief.jpg

Re: Portofreie Sendungen

Mo 10. Mär 2014, 20:53

Hier noch eine portofreie Blindensendung:


IMG_0004 - Kopie.jpg
Liebe Grüße
Rüdiger
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