Bei Einführung der ersten Reisepässe in den 1950er Jahren hatte die Bundesrepublik Deutschland zwar die Passgesetzhoheit (ab 01.02.1951), allerdings behielten sich die Alliierten die Bestimmungen zum Reiserecht vor. Hierbei war für Deutsche, die reisen wollten, ein Visum vorgeschrieben. Für dieses musste zwingend der ausgeübte Beruf angegeben werden. Teilweise ist es heute noch beim Visumsantrag so. Da die Berufsangabe nicht mehr zwingend notwendig war, konnte sie erst mit der Einführung neuer Pässe mit der Verordnung vom 12. Juni 1967 entfallen.
Dieser Reisepass mit der Nummer 2801393 trägt auf der Rückseite einen Druckvermerk der Bundesdruckerei "10153 100 000 7.51" und wurde demnach im Juli 1951 von der Bundesdruckerei in einer Auflage von 100.000 Stück hergestellt:
Die Ausstellung dieses Reisepasses kostete am 26.06.1952 eine Gebühr in Höhe von 3 DM. Der Reisepass war 2 Jahre gültig und wurde dann für eine Gebühr in Höhe von 1,50 DM für weitere 3 Jahre verlängert:
Liebe Grüße
Rüdiger