Eine Handwerkskammer ist eine in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Selbstverwaltungseinrichtung des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk.
Aufgabe der Handwerkskammern ist es, die Interessen des Gesamthandwerks zu vertreten und die Belange des Handwerks im Zuge der Selbstverwaltung selbst zu regeln.
Die Handwerkskammer übt die Rechtsaufsicht über die Innungen und die Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk aus.
Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Handwerksbetriebes (unterschieden in: zulassungspflichtige Handwerke und zulassungsfreie Handwerke) und des handwerksähnlichen Gewerbes (zu dem ca. 60 verschiedene Berufe gehören) sowie die Gesellen, Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung und die Lehrlinge.
In Abgrenzung zu der Industrie- und Handelskammer (IHK) vertritt die Handwerkskammer die Interessen des Handwerks.
Wie bei allen Berufskammern handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft mit Pflichtbeiträgen.
BUND MiNr. 2124 erschien am 08.06.2000 aus Anlass "100 Jahre Handwerkskammern in Deutschland", hier ein Exemplar vom rechten Bogenrand des Zehnerbogens mit Vollstempel "59872 MESCHEDE" vom 08.06.2000, dem Tag der Ausgabe dieses Postwertzeichens:
Linke untere Bogenecke des Zehnerbogens (= Feld 9) mit Tagesstempel "RIETBERG" vom 08.06.2000 (= Erstausgabetag!):
Linke obere Bogenecke des Zehnerbogens (= Feld 1) sowie rechte untere Bogenecke des Zehnerbogens (= Feld 10) mit ESST BERLIN ZENTRUM vom 08.06.2000:
Rechte obere Bogenecke des Zehnerbogens (= Feld 2) mit ESST BONN:
Liebe Grüße
Rüdiger