Während die Ausgaben der Dauerserie Hindenburg-Medaillon bis Mai 1945, als Sächsische Schwärzungen sogar bis August 1945 gültig blieben war die zum Tod von Hindenburg am 04.09.1934 erschienene Ausgabe mit Trauerrand nur gültig bis zum 31.12.1935.
Vielen Postkunden war dieser Umstand nicht bekannt und so kam es zu späteren Verwendungen wie dieser einer Marke der Wertstufe 3 Pfennig, MiNr. 548, als Einzelfrankatur am 29.06.1936 auf einer Drucksache:
Da das Postwertzeichen ungültig war wurde es mit Blaustift umrahmt und das Eineinhalbfache des Fehlportos von 3 Pfennig = rechnerisch 4,5 Pfennig wurde, aufgerundet zu "5" Pfennig, als "Nachgebühr" vom Empfänger erhoben.
Liebe Grüße
Rüdiger