Welterbe ist eine Bezeichnung für Denkmäler, Ensembles und Stätten (Weltkulturerbe) sowie Naturgebilde, geologische und physiographische Erscheinungsformen und Naturstätten (Weltnaturerbe) von außergewöhnlichem universellen Wert, deren Erfassung, Schutz und Erhaltung durch die Vertragsstaaten nach der Welterbekonvention von der UNESCO unterstützt werden.
Nach den Durchführungsrichtlinien zur Welterbekonvention zählen das Kultur- und das Naturerbe zu den unschätzbaren und unersetzlichen Gütern nicht nur jedes Volkes, sondern der ganzen Menschheit. Teile dieses Erbes können wegen ihrer außergewöhnlichen Eigenschaften als von außergewöhnlichem universellem Wert und daher als des besonderen Schutzes gegen die ihnen immer stärker drohenden Gefahren würdig betrachtet werden.
Die schutzwürdigen Güter werden in eine Liste eingetragen, die mit den Neuaufnahmen in das UNESCO-Kultur- und -Naturerbe 1978 eröffnet wurde. Über die Aufnahme in die Welterbeliste entscheidet das Welterbekomitee.
In Deutschland beschließt die Kultusministerkonferenz (KMK), welche Stätten bei der UNESCO zur Aufnahme in die Welterbeliste nominiert werden. Sie hat eine Handreichung zur Umsetzung des UNESCO-Welterbeprogramms erarbeitet mit Empfehlungen und Merkblättern zu Bedeutung und Umgang mit bestehenden und potenziellen Welterbestätten.
Details =>
https://de.wikipedia.org/wiki/UNESCO-WelterbeHier sollen philatelistische Beispiele zu dieser Thematik gezeigt werden, die man in eine entsprechende thematische Sammlung aufnehmen kann!
Liebe Grüße
Rüdiger