Die Bayerische Landesordnung von 1516 wurde am 23. April 1516 durch die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. in Ingolstadt erlassen. Die darin enthaltene und heute als "Bayerisches Reinheitsgebot" bezeichnete Textpassage regulierte auch die Inhaltsstoffe des Bieres.
Sonderstempel aus Germering vom 14.2.2016 zum Jubiläum "500 Jahre Reinheitsgebot" mit der Abbildung eines Bierkruges mit der Zahl 1516 und den beiden Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X.