Heiligenhafen = "Hilgen Haven" wird in den schriftlichen Quellen des 13. Jahrhunderts bereits mehrfach erwähnt .
Die einwandfreie Deutung des Namens, der über die Jahre einige Wandlungen erfahren hat, ist bis heute nicht gelungen.
Über die erstmalige Verleihung der Stadtrechte gibt es keine exakten Quellen.
Urkundlich nachweisbar wurde Heiligenhafen 1305 durch den Grafen Gerhard II. auf seinem Schloss in Grube mit dem „Lübschen Rechte“ belehnt. Auf dieses Ereignis bezieht sich das Motiv dieses Sonderstempels:
Danach galten die Heiligenhafener als Bürger und konnten im Gegensatz zu der im Umland wohnenden Bevölkerung nach eigenem Recht richten.
„In Silber über silbernen und blauen Wellen, in denen vier silberne Fische paarweise übereinander schwimmen,
eine durchgehende rote Quadermauer(= Stadtbefestigung); darauf sechs aneinandergereihte rote Giebelhäuser mit Toren und Uhlenloch, das zweite und fünfte besteckt mit einer roten Fahne, darin ein silbernes Nesselblatt; zwischen den Fahnen ein roter Schild mit silbernem Nesselblatt.“
Das Wappenbild geht auf das historische Stadtsiegel Heiligenhafens zurück. In Siegelformen späterer Zeit wechselt die Anzahl der Giebelhäuser, auch wurden die Fische im Schildfuß weggelassen. Bei der Feststellung des Wappens in den 1930er und 50er Jahren wurde das Siegelbild auf die älteste bekannte Fassung zurückgeführt. Zu einer Genehmigung kam es dabei offenbar nicht; doch benutzt die Stadt seit Mitte der 50er Jahre die seinerzeit gestaltete, in der Beschreibung festgehaltene Wappenform. Die Stadt wurde zwischen 1249 und 1259 von den Grafen von Holstein, vermutlich unter Verleihung des lübischen Rechts, gegründet. Die Haupterwerbszweige der Einwohner, Handel und Fischerei, begünstigt durch die Lage an der Ostsee, werden durch die Kaufmannshäuser und durch die Fische im Wappenbild vorgestellt. Die Stadtherrschaft der Grafen von Holstein wird durch das dreifache Zitat des Nesselblattes besonders hervorgehoben. Mit ihren Städtegründungen, neben Heiligenhafen etwa Kiel, Neustadt und Oldenburg, wollten die schauenburgischen Landesherren ein Gegengewicht gegen die Monopolstellung Lübecks setzen. Der Boden Heiligenhafens ist reich an Altertümern. Der Name könnte demzufolge auf ein ehemaliges heidnisches Heiligtum zurückgehen. Die Farben des Wappens sind die des Landes.
Hier das Wappen in den Originalfarben "mit" der durchgehenden roten Quadermauer, die im Sonderstempel leider "vergessen" wurde:
Liebe Grüße
Rüdiger