Mit den Rittergütern waren gewisse Verpflichtungen und Privilegien verbunden.
An das Rittergut waren staatsrechtliche Befugnisse in Form von Realrechten gebunden - Rechte, die nur dem jeweiligen Eigentümer eines bestimmten Grundstücks zustanden.
Die staatsrechtliche Befugnisse waren also unmittelbar mit dem Grundstück verbunden und gingen bei Übertragung entsprechend auf den neuen Eigentümer über.
Ein Rittergut musste eine Mindestgröße besitzen, um dem in der Regel adligen Eigentümer eine unabhängige und damit standesgemäße Existenz zu ermöglichen; die mögliche zusätzliche Ausübung eines bürgerlichen Berufs war hierbei irrelevant.
In Preußen betrug dieses Mindestmaß am Ende des 18. Jahrhunderts zwischen 40 und 80 Morgen (10 bis 20 Hektar), jeweils abhängig von der Bodenqualität und den Rechtsvorschriften der einzelnen Landesprovinzen.
Weitere Voraussetzung ist ein sogenanntes castrum nobile, also die Existenz eines Herrenhauses.
In Brandenburg zählte um das Jahr 1900 ein Rittergut ab einem Grundsteuerreinertrag von 1500 Mark jährlich zum Großgrundbesitz; abhängig von der Bodenqualität war dazu ein Grundeigentum von 100 bis 200 Hektar Voraussetzung. Die Regelung wurde jedoch nicht starr gehandhabt.
Zu einem Rittergut gehörte vor allem die Befreiung von bäuerlichen und öffentlichen Lasten (Steuern, Einquartierung, Fronen etc.), zu denen der Ritterdienst ehemals als Äquivalent gegolten hatte, ferner Landstandschaft, Patrimonialgerichtsbarkeit, Jagdgerechtigkeit, Fischerei, Braugerechtigkeit, und andere Bannrechte.
Hier ein Brief, aufgegeben am 29.10.1903 in Italien, adressiert an das "Rittergut Schafsee bei Schraplau via Halle/Saale":
Einige Informationen dazu findet Ihr hier:
http://www.heimatverein-schraplau.de/Schafsee.html" target="_blank
Demnach gehörte dieses Rittergut einmal dem Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. und er selbst besuchte im Juli 1732 sein Eigentum.
Seit 1820 war das Rittergut Schafsee in privatem Besitz. Der Naumburger Kaufmann Friedrich Niedner hatte Schafsee nach den Freiheitskriegen gekauft. Er und seine Nachkommen, die Familien Roediger und Scheidemann haben bis 1946 nicht nur die Entwicklung des Rittergutes geprägt, sondern sie hatten auch gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Einfluss in der Region - in Schraplau und im ehemaligen Mansfelder Seekreis. Nach der Wende kaufte der Kölner Wolfgang Hick das Gutshaus samt Park, sanierte es. Wohnungen entstanden. Seit einigen Jahren organisiert eine Interessengemeinschaft jährlich das Parkfest.
Liebe Grüße
Rüdiger