Ein Einlieferungsschein für eine Nachnahmesendung wurde dem Absender im Normalfall nicht ausgehändigt. Bei einem Verlust der Sendung war die Einlieferung nicht nachweisbar, es sei denn man hatte die Sendung auch zusätzlich als Einschreiben verschickt. Was aber selbst viele Postbeamten nicht wussten: es war möglich einen Einlieferungsschein gegen Gebühr zu verlangen. Hier ein solcher Beleg vom 19.4.1984. Die Gebühr für das Ausstellen des Einlieferungsscheines betrug 50 Pfennig und wurde auf dem Einlieferungsschein verklebt. Gegenüber der Versendung als Einschreiben, das zusätzlich 200 Pfennig gekostet hätte, wurden 150 Pfennig eingespart.