Wurde statt des Postkartenvordruckes mit Eindruck eines Postwertzeichens zu 2,50 Francs ein solcher mit Eindruck eines Postwertzeichens zu 1 Franc benutzt, dann wurde dieser Beleg mit Nachgebühr belegt:
Dabei wurden je 0,50 Francs an Fehlporto in 5 Pfennig Fehlporto umgerechnet. Als Nachgebühr kam das Eineinhalbfache des Fehlbetrages in Ansatz.
Bei diesem Beispiel fehlen 1,50 Francs an Porto gleich umgerechnet 15 Pfennig. Das Eineinhalbfache davon sind rechnerisch 22,5 Pfennig, die zu "23" Pfennig als "Nachgebühr" aufgerundet wurden, die der Empfänger zu zahlen hatte.
Liebe Grüße
Rüdiger