Dieser "An die Königliche Regierung zu Cöslin" adressierte Beleg wurde an einem 01.03. in "STETTIN" aufgegeben:
Links oben ist das Gewicht vermerkt mit "1 Pfund 13 Loth".
Der Beleg war als "Königliche Dienstsache" portofrei.
Vorderseitig links wurde vermerkt "Hiebei eine Mappe in grauem Papier", es handelt sich also um einen Paketbegleitbrief.
Vorderseitig wurde als Ankunftsstempel ein zweizeiliger Rahmenstempel "COESLIN 2 3 * 5 - 6" abgeschlagen.
Rückseitig findet sich ein Siegel des Absenders "KOENIGL. PREUSS OBER PRAESIDIUM v. POMMERN".
Der Oberpräsident einer preußischen Provinz war der oberste Repräsentant der preußischen Krone in der Provinz. Bereits im 17. und 18. Jahrhundert wurde er vom Kurfürst oder König ernannt und war nur diesem verantwortlich.
Ab 1808 bzw. 1815 übte der Oberpräsident im Namen des Königs das Inspektionsrecht, die oberste Aufsicht über die Verwaltung in seiner Provinz aus.
Der Oberpräsident hatte das Recht, sich von den Regierungspräsidenten über alle Belange der Provinz unterrichten zu lassen, er konnte in alle Verwaltungsvorgänge Einblick nehmen und durfte bei Gefahr im Verzug auch selbst eingreifen.
Er übte gegenüber den Regierungspräsidenten und der Verwaltung eine wichtige rechtsstaatliche Kontrolle aus.
Er besaß das Immediatrecht und war lediglich dem preußischen Ministerpräsidenten nachgeordnet.
Nun aber zurück zum Brief:
Siegelseitig findet sich ein Paketnummernzettel "109.", der den Beleg als Paketbegleitbrief dokumentiert.
Siegelseitig ist ein Ra2 mit runden "Ecken" zu sehen. Dieser wurde in Stettin in der Zeit von 1857 bis 1862 bei der Paketaufgabe verwendet. Die Inschrift lautet "NIEDERL: N
o2.". Somit kann man diesen Beleg auf die Zeit um 1860 datieren.
Ferner findet sich siegelseitig ein Ausgabestempel "AUSG. 2 3 No 3", also vom dritten Bestellgang am 02.03. in Cöslin.
Liebe Grüße
Rüdiger2301