Ab dem 03.10.1949 waren die frankaturgültigen Marken der Bizone auch in Württemberg gültig.
In der Zeit vom 01.07.1949 bis zum 31.12.1949 mußten in Württemberg auf Grund des Württemberger Gesetzes vom 24.06.1949 die Wohnungsbau-Abgabe-Marken = Notopfermarken mit entsprechendem Aufdruck verwendet werden.
Hier als Beispiel die Kombination eines 20 Pf Wertes der Bautenserie mit einer Zwangszuschlagsmarke MiNr. 2 von Württemberg am 31.10.1949 portorichtig auf einem Fernbrief von REUTLINGEN nach Frechen bei Köln:
Liebe Grüße
Rüdiger