Hallo @Rüdiger,
leider sind wir alle keine so großen Österreich Spezialisten. Sei bitte einmal so nett und
erkläre dem geneigten Mitleser auf der gezeigten Privatganzsache den Vermerk
"zur eigenständigen Eröffnung"?
Was wurde denn u. U. eröffnet? Hatte zunächst nur oberflächlich gelesen: zur eigen-
ständigen Öffnung?
Sicherlich ist so ein Zusatzvermerk, das "Salz in der Suppe"
Gruß
LR/07/576/GL