"Geschäftspapiere" waren während der gesamten Gültigkeitsdauer der Gemeinschaftsausgaben gegen ermäßigte Gebühr zugelassen.
Als "Geschäftspapiere" zählten alle ganz oder teilweise geschriebenen oder gezeichneten Schriftstücke und Urkunden, die nicht die Eigenschaft einer eigentlichen und persönlichen Mitteilung hatten, zum Beispiel Prozessakten, öffentliche Urkunden, Frachtbriefe. Rechnungen, Quittungen, Abschriften von Verträgen, geschriebene Notenblätter.
"Geschäftspapiere" unterliegen nach Form und äußeren Beschaffenheit denselben Bestimmungen wie Drucksachen.
Die Aufschrift muss die Bezeichnung „Geschäftspapiere“ enthalten.
Der Allgemeine Postvereinsvertrag von Bern führte Geschäftspapiere = papiers d́affaires bereits zum 12.07.1875 im Auslandsverkehr ein.
25 Jahre später, zum 01.03.1900, wurde die Sendungsart "Geschäftspapiere" dann auch im Inlandsverkehr in Deutschland eingeführt, zur Gebühr wie für Drucksachen.
Das blieb so bis zum 01.03.1963, als "Geschäftspapiere" im Inlandsdienst aufgehoben wurden.
Die MiNr. 923 ist als EF recht häufig auf der Sendungsart "Geschäftspapiere" zu finden. Hier ein Beispiel vom 20.11.1946 von Wuppertal nach Winterborn:
Eine Rechnung wurde einfach zweimal gefaltet und dann als Sendungsart "Geschäftspapiere" zu 16 Pf Porto verschickt. Als Fernbrief hätte die Sendung 24 Pf gekostet!
Liebe Grüße
Rüdiger