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MiNr. 923

Moderator: Rüdiger


Beitrag So 15. Sep 2013, 13:35

Beiträge: 17406
"Geschäftspapiere" waren während der gesamten Gültigkeitsdauer der Gemeinschaftsausgaben gegen ermäßigte Gebühr zugelassen.

Als "Geschäftspapiere" zählten alle ganz oder teilweise geschriebenen oder gezeichneten Schriftstücke und Urkunden, die nicht die Eigenschaft einer eigentlichen und persönlichen Mitteilung hatten, zum Beispiel Prozessakten, öffentliche Urkunden, Frachtbriefe. Rechnungen, Quittungen, Abschriften von Verträgen, geschriebene Notenblätter.

"Geschäftspapiere" unterliegen nach Form und äußeren Beschaffenheit denselben Bestimmungen wie Drucksachen.

Die Aufschrift muss die Bezeichnung „Geschäftspapiere“ enthalten.

Der Allgemeine Postvereinsvertrag von Bern führte Geschäftspapiere = papiers d́affaires bereits zum 12.07.1875 im Auslandsverkehr ein.

25 Jahre später, zum 01.03.1900, wurde die Sendungsart "Geschäftspapiere" dann auch im Inlandsverkehr in Deutschland eingeführt, zur Gebühr wie für Drucksachen.

Das blieb so bis zum 01.03.1963, als "Geschäftspapiere" im Inlandsdienst aufgehoben wurden.

Die MiNr. 923 ist als EF recht häufig auf der Sendungsart "Geschäftspapiere" zu finden. Hier ein Beispiel vom 20.11.1946 von Wuppertal nach Winterborn:

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Eine Rechnung wurde einfach zweimal gefaltet und dann als Sendungsart "Geschäftspapiere" zu 16 Pf Porto verschickt. Als Fernbrief hätte die Sendung 24 Pf gekostet!

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Mi 16. Okt 2013, 21:44

Beiträge: 17406
Beim 16 Pf Wert der Kontrollrat-Ziffernserie kommt bei einigen HAN's, also einer Teilauflage, auf Feld 10 im Oberrand, also beim Eckrand 2, der Plattenfehler "Kerbe in der 1. Null des Reihenwertzählers 16,00" vor:

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Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Fr 18. Okt 2013, 22:24

Beiträge: 17406
Hier der zuvor gezeigte Plattenfehler im OR von Feld 10 gleich nochmals, dieses Mal im Eckrand-Viererblock:

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Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Mi 23. Okt 2013, 22:51

Beiträge: 17406
Dieser Ortsbrief (160 Pf) wurde, unter erneuter Verwendung eines bereits einmal verwendeten Briefumschlags, als portogerechte Zehnfachfrankatur, frankiert mit einer MeF der MiNr. 923, am 23.06.1948 nachts um 2 Uhr in Hannover 2 aufgegeben:

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Es ist davon auszugehen, dass der Empfänger, sicherlich ein Philatelist, mit diesem ausgefallenen Beleg mit Bogenecken in Walzendruck sowie Plattendruck eine interessante Frankatur "bauen" wollte.

Interessant ist, dass lediglich die Einzelmarke als Bogenecke im Walzendruck per TSt entwertet wurde, während der Neunerblock aus der linken unteren Bogenecke im Plattendruck mit dem Druckerzeichen "F" ungestempelt blieb.

Da die Ziffernserie ohnehin an diesem Tag ungültig wurde und nur noch, wie in diesem Falle, als "erste Briefkastenleerung" als Frankatur anerkannt wurde, hat die fehlende Entwertung anscheinend niemanden bei der Post mehr gestört, denn eine erneute Verwendung der nicht gestempelten Postwertzeichen war vor diesem Hintergrund definitiv auszuschließen!

Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Do 24. Okt 2013, 18:43

Beiträge: 17406
Bei dieser portogerechten EF der MiNr. 923 auf Ortsbrief in München gelaufen fällt einem als Besonderheit sofort das eine fehlende Zähnungsloch links auf:

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IMG - Kopie.jpg
Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag So 27. Jul 2014, 17:42

Beiträge: 17406
Hier ein Exemplar der MiNr. 923 vom linken Bogenrand mit Passerpunkt in MiF mit einem Wert zu 8 Pf portorichtig auf Fernbrief (24 Pf):

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Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Fr 15. Mai 2015, 23:34

Beiträge: 17406
Diese als EF auf einem Ortsbrief bzw. als Geschäftspapiere verklebte MiNr. 923 vom Unterrand zeigt zwischen dem dritten und vierten Walzenstrich von rechts einen Punkt in Markenfarbe:

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Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag So 30. Apr 2023, 11:18

Beiträge: 17406
"Geschäftspapiere" waren während der gesamten Gültigkeitsdauer der Gemeinschaftsausgaben gegen ermäßigte Gebühr zugelassen.

Als "Geschäftspapiere" zählten alle ganz oder teilweise geschriebenen oder gezeichneten Schriftstücke und Urkunden, die nicht die Eigenschaft einer eigentlichen und persönlichen Mitteilung hatten, zum Beispiel Prozessakten, öffentliche Urkunden, Frachtbriefe. Rechnungen, Quittungen, Abschriften von Verträgen, geschriebene Notenblätter.

"Geschäftspapiere" unterliegen nach Form und äußeren Beschaffenheit denselben Bestimmungen wie Drucksachen.

Die Aufschrift muss die Bezeichnung „Geschäftspapiere“ enthalten.

Der Allgemeine Postvereinsvertrag von Bern führte Geschäftspapiere = papiers d́affaires bereits zum 12.07.1875 im Auslandsverkehr ein.

25 Jahre später, zum 01.03.1900, wurde die Sendungsart "Geschäftspapiere" dann auch im Inlandsverkehr in Deutschland eingeführt, zur Gebühr wie für Drucksachen.

Das blieb so bis zum 01.03.1963, als "Geschäftspapiere" im Inlandsdienst aufgehoben wurden.

Die MiNr. 923 ist als EF recht häufig auf der Sendungsart "Geschäftspapiere" zu finden. Hier zwei Beispiele aus LUDWIGSBURG:

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Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Mo 19. Mai 2025, 23:13

Beiträge: 17406
Portogerechten EF der MiNr. 923 auf "Postscheckbrief" (= Ortsbrief) am 02.12.1947 in München gelaufen:

013.jpg
Die Entwertung erfolgte mit einem aptierten Maschinenstempel MÜNCHEN 2 CE, aus dem unten "HAUPTSTADT DER BEWEGUNG" entfernt worden war!


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