Ab dem 01.03.1946 verdoppelte sich das Porto, für eine Postkarte im Ortsverkehr auf 10 Pf, für eine Drucksache auf 6 Pf.
Der rückseitige Vordruck dieses Beleges wurde am 01.03.1946 ausgefüllt:
Der Beleg wurde dann einer Drucksache entsprechend mit einem 6 Pf Wert der Ziffernserie als EF freigemacht aufgegeben:
Als Drucksache hätte diese Frankatur ausgereicht. Der Beleg entsprach der Sendungsart Drucksache wegen der handschriftlichen Eintragungen auf der Rückseite jedoch nicht!
Daher wurde die Sendung als Postkarte im Ortsverkehr behandelt. Den fehlenden 4 Pf an Porto entsprechend resultiert als Nachgebühr das Eineinhalbfache dieses Fehlbetrages, also 6 Pf.
Irrtümlich hatte der Postbeamte wohl zunächst das Doppelte des Fehlbetrages, also "8" Pf, als Nachgebühr berechnet und hat diesen Vermerk dann wieder gestrichen.
Der Empfänger, das Arbeitsamt in Zwickau, verweigerte die Annahme und der Beleg ging am 02.03.1946 zurück an den Absender, der nunmehr die Nachgebühr bezahlen mußte, worauf ein Stempel "Nachgebühr 2" in Rot hinweist. Dieser Nachgebührstempel kann somit eindeutig Zwickau zugeordnet werden!
Liebe Grüße
Rüdiger