Sa 14. Sep 2013, 09:08
Bei den Gemeinschaftsausgaben wurden viele Marken sowohl im Plattendruck als auch im Walzendruck hergestellt.
Weder bei der Ziffernserie noch bei der Arbeiterserie kann man das Druckverfahren am Markenbild von Einzelmarken unterscheiden!
Nur bei Bogenrandstücken ist eine Unterscheidung nach den beiden Druckverfahren möglich.
Die im Walzendruck hergestellten Marken haben am Oberrand sowie am Unterrand sogenannte "Walzenstriche" und sind so eindeutig identifizierbar. Die Oberränder und Unterränder der im Walzendruck hergestellten Marken wurden immer durchgezähnt.
Bei den im Plattendruck hergestellten Marken fehlen diese Walzenstriche am Oberrand sowie am Unterrand.
Am Unterrand wurden beim Plattendruck die Markenbögen immer durchgezähnt.
Am Oberrand gibt es bei vielen im Plattendruck hergestellten Wertstufen sowohl solche, die durchgezähnt sind als auch solche, die nicht durchgezähnt sind. Für die durchgezähnten Oberränder beim Plattendruck verwendet man als Beschreibung "dgz", für die nicht durchgezähnten Oberränder "ndgz".
Aber Vorsicht:
Oberränder von Markenausgaben, die "dgz" deutlich seltener sind als "ndgz" wurden und werden immer mal wieder gerne durch nachträgliches Zähnen des Oberrandes gefälscht!
Nun aber erst einmal zur Illustration des Themas dieser Beleg mit drei Randstücken der Arbeiterserie:
Der 6 Pf Wert ist eindeutig Walzendruck und läßt sich anhand der "Reihenwertzahl 1,80" eindeutig als von Feld 3 des Bogens stammend identifizieren. Laut Katalog ist das die MiNr. 944 a W OR.
Beim 2 Pf Wert fehlen die Walzenstriche, dieser wurde also im Plattendruck hergestellt. Als rechte obere Bogenecke = "Eckrand 2" stammt diese Marke eindeutig von Feld 10 des Bogens. Der Oberrand ist nicht durchgezähnt = ndgz. Laut Katalog ist das somit die MiNr. 943 a P OR ndgz.
Der 16 Pf Wert trägt einen rechten Seitenrand, der keine kennzeichnende Bedruckung aufweist. Diese Marke ist somit nicht eindeutig einem der beiden Druckverfahren zuzuordnen.
Liebe Grüße
Rüdiger