Nur während der beiden ersten Kriegsjahre konnte Post von Italien nach dem Ausland unbehindert aufgegeben werden. Ab 1942 mußte der Absender jede Auslandssendung am Schalter aufgeben und sich zugleich legitimieren, wobei die Ausweisnummer auf der Sendung vermerkt wurde.
Hier ein Beispiel für einen solchen Brief nach "Wien (Germania)", aufgegeben am 29.05.1942 in Mailand = Milano:
Rückseitig erfolgte die Absenderangabe unter Angabe der Nummer der "Carta d'ident.". Vorderseitig wurde zusätzlich links oben die Nummer des "Passaporto" vermerkt. Als Nachweis der Kontrolle der Legitimierung des einliefernden Postkunden brachte der Schalterbeamte auf der Rückseite einen Blankoabschlag seines Tagesstempels an.
Dann durchlief der Beleg die italienische Auslandsbriefprüfstelle in Mailand, wo rückseitig der Zweikreisstempel "UFFICIO CENSURA POSTA ESTERA", Außendurchmesser 34 mm, Innendurchmesser 19 mm, abgeschlagen wurde. Der Brief wurde dort rechtsseitig geöffnet und mit einem 20 mm breiten Verschlußzettel mit vertikalen Trennstrichen "VERIFICATO PER CENSURA" wieder verschlossen.
Auf der Vorderseite trägt der Beleg einen Handdurchlaufstempel "Ad" der Auslandsbriefprüfstelle München, die für Post aus Italien nach Deutschland zuständig war. Dieser Stempel wurde oben eingekerbt und zeigt daher im Kreis eine größere Lücke. Er wurde von Landsmann als "DD 1.1.2" katalogisiert, wobei Landsmann die größere Lücke bisher nur auf Belegen "ab 1944" nachweisen konnte. Dank dieses Belegstückes kann der Einsatzzeitraum nunmehr auf "ab 1942" erweitert werden.
Liebe Grüße
Rüdiger