In der Zeit des Nationalsozialismus gewannen die Devisenstellen, auch „Stellen für Devisenbewirtschaftung“ genannt, eine maßgebliche Rolle bei der Überwachung und fiskalischen Ausplünderung der deutschen Juden.
Wegen der Weltwirtschaftskrise und Rückzahlungsforderungen internationaler Kreditgeber beschränkte die Präsidialregierung unter Heinrich Brüning den freien Kapitalverkehr. Sie erließ 1931 mehrere Verordnungen zur Devisen-Zwangsbewirtschaftung und führte eine Reichsfluchtsteuer ein.
Die Reichsfluchtsteuer wurde am 08.12.1931 mit der „Vierten [Not-]Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens“ (RGBl. 1931 I, S. 699-745) eingeführt, um Kapitalflucht einzudämmen.
Die Reichsfluchtsteuer wurde bei Aufgabe des inländischen Wohnsitzes fällig, sofern das Vermögen 200.000 Reichsmark (RM) überstieg oder das Jahreseinkommen mehr als 20.000 RM betrug.
Der Steuersatz wurde auf 25 Prozent festgesetzt.
Im Jahre 1933 bestanden 29 Devisenstellen, von denen 23 unmittelbar bei den Landesfinanzämtern angebunden waren.
In ihnen waren 3350 Angestellte und Beamte tätig. Die Devisenstellen waren jeweils gegliedert in eine „Genehmigungsabteilung“ und eine „Überwachungsabteilung“, die Dienstaufsicht lag beim Reichsfinanzministerium.
Dieser nach Zürich in der Schweiz adressierte, am 31.08.1934 in Berlin aufgegebene Brief durchlief am 31.08.1934 in Berlin NW 7 die Überwachungsabteilung, wurde dort rückseitig geöffnet und mit Verschlußzetteln von der Rolle "Zur Devisenüberwachung zollamtlich geöffnet" wieder verschlossen, was ein Handrollstempel dokumentiert:
Liebe Grüße
Rüdiger