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Konstanz - Überwachungsstelle XIV. Armeekorps

Moderator: Rüdiger



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In Konstanz wurde im Ersten Weltkrieg vom XIV. Armeekorps (= A. K.) eine Überwachungsstelle betrieben.

Man erkennt in dieser Überwachungsstelle geprüfte Postsendungen an einem Doppelkreisstempel mit Brücke in Rot "ÜBERWACHUNGSSTELLE KONSTANZ XIV. A. K. GEPRÜFT", Wolter 52 a e.

Feldpostkarte, adressiert nach Hamburg, aufgegeben am 26.08.1916 in KONSTANZ:

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Rüdiger


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Auch diese Postkarte, adressiert nach Münster in Westfalen, aufgegeben am 19.06.1916 in KONSTANZ, wurde in der Überwachungsstelle geprüft und erhielt den Abschlag des Doppelkreisstempels mit Brücke in Rot "ÜBERWACHUNGSSTELLE KONSTANZ XIV. A. K. GEPRÜFT", Wolter 52 a e.

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Feldpostkarte mit Doppelkreisstempel mit Brücke in Rot "ÜBERWACHUNGSSTELLE KONSTANZ XIV. A. K. GEPRÜFT", Wolter 52 a e:

Feldpostkarte, adressiert nach Cöln, aufgegeben am 17.01.1917 in KONSTANZ:

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Fernbrief, Portostufe 10 Pf, adressiert nach "Heiligenberg", aufgegeben am 08.04.1915 in KONSTANZ:

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Der Brief wurde laut vierzeiligem Rahmenstempel (R4), Typ Wolter 52 a b: "Geprüft. Überwachungsstelle Konstanz XIV. Armeekorps".

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Postkarte, adressiert an das "Festungslazarett 4" in "Thory(Westpreussen)", Portostufe 5 Pf, aufgegeben am 18.06.1915 in KOBLENZ:

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Die Postkarte wurde laut vierzeiligem Rahmenstempel (R4), Typ Wolter 52 a b: "Geprüft ÜBERWACHUNGSSTELLE KONSTANZ XIV. Armeekorps".

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Unfrankiert aufgegebene Postkarte, adressiert nach Berlin, aufgegeben am 08.12.1915 in KOBLENZ 1:

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Die Postkarte wurde laut vierzeiligem Rahmenstempel (R4), Typ Wolter 52 a b: "Geprüft ÜBERWACHUNGSSTELLE KONSTANZ XIV. Armeekorps".

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Portofreier Vordruck "Feldpostkarte (Antwort)", aufgegeben am 01.12.1915 in SINGEN (HOHENTWIEL), adressiert nach "Cappeln in Oldenburg":

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Die Portofreiheit wurde dokumentiert per Zweiovalstempel "Vereinslazarett SINGEN a. H."

Die Feldpostkarte wurde laut vierzeiligem Rahmenstempel (R4), Typ Wolter 52 a b: "Geprüft ÜBERWACHUNGSSTELLE KONSTANZ XIV. Armeekorps".

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Portofreie Feldpost, aufgegeben am 04.11.1915 bei der 28. Res. Division, adressiert an einen in Konstanz stationierten Soldaten:

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Die Feldpostkarte wurde laut vierzeiligem Rahmenstempel (R4), Typ Wolter 52 a b: "Geprüft ÜBERWACHUNGSSTELLE KONSTANZ XIV. Armeekorps".

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Postkarte, aufgegeben am 02.01.1918 in BERLIN, adressiert an einen im Hotel "Sternen" in Flüelen in der Schweiz internierten Soldaten, als "Internierten-Sendung" portofrei:

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Die Postkarte durchlief die "POSTPRÜFUNGSSTELLE AUSTAUSCHSTATION KONSTANZ", wo ein entsprechender "BRIEF-STEMPEL" in Form eines Zweikreisstempels in Blau abgeschlagen wurde.

Als Internierung wird die Unterbringung ausländ. Militär- oder Zivilpersonen in Kriegszeiten in von der Armee verwalteten Lagern bezeichnet. Laut Art. 5 und 13 der Haager Konventionen von 1907 sind nicht Krieg führende Länder berechtigt, fremde Truppen zu internieren, eine Massnahme, welche die Schweiz schon 1871 nach dem Grenzübertritt der franz. Ostarmee (Bourbakiarmee) ergriffen hatte. Militär. Verbände oder Einzelkämpfer, die sich nahe der Grenze eines neutralen Staates aufhalten, können diesen um Asyl ersuchen. Wenn die Behörden sie akzeptieren, entwaffnen sie die Flüchtlinge und internieren sie bis zum Ende des Konflikts. Soldaten und Unteroffiziere werden in Lager verbracht; die Offiziere können auf freiem Fuss bleiben, wenn sie ihr Wort geben, das Land nicht zu verlassen. Militär. Verbände, die in Kriegsgefangenschaft geraten, unterstehen den gleichen Bedingungen. Oft ist es schwierig, zwischen Einzelkämpfern, Internierten und Deserteuren zu unterscheiden. Im Falle des Einverständnisses beider Kriegsparteien können Kriegsgefangene einem neutralen Staat übergeben werden, der sie als Internierte behandelt. Die Kosten der Internierung trägt in der Regel das Herkunftsland der Internierten.

Im Ersten Weltkrieg unternahm die Schweiz keine grösseren Internierungsaktionen. Immerhin nahm sie ab Anfang 1916 über 12'000 Kriegsgefangene verschiedener Nationalitäten - Franzosen, Engländer, Belgier und Deutsche - auf. Als Kriegsverletzte wurden sie in Luftkurorten in der franz. Schweiz (Waadtländer und Walliser Alpen, Neuenburger Jura) und in der Deutschschweiz (Berner Oberland, Zugerberg, Davos) untergebracht. Ende November 1918 verliessen sie die Schweiz wieder.

1872 bis 1987 war die Familie Sigrist Besitzerin des Hotels und begründete den hervorragenden Ruf seiner Gastronomie.

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Rüdiger


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Postkarte, adressiert nach Frankfurt an der Oder, aufgegeben am 29.05.1916 in HEIDEN in der Schweiz von einem internierten Soldaten, mit zweizeiligem, blauem Aufgabestempel "Kriegsgefangenen-Internierung HEIDEN-SCHWEIZ" versehen, als "Sendung internierter Kriegsgefangener" portofrei:

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Die Postkarte durchlief die "POSTPRÜFUNGSSTELLE AUSTAUSCHSTATION KONSTANZ", wo ein entsprechender "BRIEF-STEMPEL" in Form eines Zweikreisstempels in Blau abgeschlagen wurde.

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