Mi 6. Nov 2013, 16:51
Die Prüfung der ein- und ausgehenden Post von Kriegsgefangenen wurde grundsätzlich in dem Stammlager durchgeführt, dem der Gefangene zugeteilt war. Für kranke und verwundete Kriegsgefangene trat an die Stelle des Stammlagers das Lazarett oder Krankenhaus, in welchem der Pflegling Aufnahme gefunden hatte.
Hier ein solches Beispiel:
Diese Postkarte wurde am 02.10.1916 im Reservelazarett V in Hannover von einem britischen Kriegsgefangenen geschrieben:
Sie trägt als lokale Zensur vorderseitig einen Einzeiler "Reservelazarett V, Hannover" und ein Namenszeichen.
Anschließend wurde die Postkarte an die Prüfungsstelle beim X. Armee-Korps geleitet und dort zensuriert, worauf der Einkreisstempel hinweist. Daneben wurde ein zweizeiliger Rahmenstempel "F. a. Befördern" abgeschlagen sowie ein Namenszeichen dazu gesetzt.
Das "F. a." steht übrigens für "
Fristgemäß
abgefertigt". Seine Entstehung verdankt dieser Stempel den Beschwerden über die entgegen dem Genfer Abkommen verzögerte Abfertigung von Kriegsgefangenenpost, die gegen Ende 1914 aufgrund eines sehr starken Sendungsaufkommens verursacht worden war. Die Einhaltung der Frist bezog sich ausschließlich auf die Zensurbehandlung der Sendung, wobei üblicherweise eine Frist von 10 Tagen in der Zensurstelle eingehalten wurde!
So wurde dieser Beleg am 12.10.1916 in Hannover der Post übergeben und nach England geleitet.
In London wurde am 24.10.1916 ein roter Maschinen-Bandstempel abgeschlagen. Vermutlich lief die Postkarte nach Ankunft in London auch dort zunächst durch die Zensurstelle, wobei auch hier die Frist gewahrt wurde.
So kommt man bei diesem Beleg gleich auf insgesamt zweimal 10 Tage Frist!
Liebe Grüße
Rüdiger