Ab 13. April 1967 gab es in der DDR Einschreibe-Gebührenzettel für Selbstbedienungspostämter (Zunächst nur bei einigen Versuchspostämtern, ab März 1968 für eine große Anzahl SbPÄ). Diese wurden an Automaten verkauft und mussten zusammen mit einem Einlieferungsschein in den Briefkasten des SbPA geworfen werden. Ein Doppel des Einlieferungsschein blieb beim Versender. Es gibt drei verschiedene solcher Einschreibe-Gebührenzettel in jeweils verschiedenen Ausführungen.
Hier ein Brief von Berlin nach Ludwigshafen mit einem Einschreibe-Gebührenzettel des SbPA 108 Berlin nach Ludwigshafen und einer Marke zu 20Pf aus der Dauerserie Ulbricht.
- Einlieferungsschein
- Rückseite des Einlieferungsschein mit Anweisungen