So 19. Okt 2025, 22:45
Die Tauschkontrollmarken waren querformatige Klebezettel mit der Inschrift Tauschsendung. Jeweils zwei Tauschkontrollmarken erhielten eine einheitliche fortlaufende Nummer. Die für den Auslandstausch bestimmten Sendungen mussten von den Philatelisten bei dem für die Abfertigung der Tauschsendung örtlich zuständigen Verbandsmitglied im offenen Brief mit einer formularmäßigen Aufstellung der enthaltenen Marken nach Anzahl und Katalogwert eingeliefert werden, da es eine mengen- und wertmäßige Beschränkung des Inhalts der abgehenden Tauschsendung gab. Für den Katalogwert war der Lipsia-Katalog der DDR maßgeblich.
Die Tauschkontrollmarken dienten den DDR-Zollbehörden als Hinweis auf eine ordnungsgemäße Abfertigung der für das Ausland bestimmten Tauschsendungen durch den Philatelistenverband und ermöglichten den Sammlern in der DDR im Gegenzug die beanstandungsfreie Einfuhr von ausländischen Postwertzeichen.