Solch ein Vordruck wurde in der DDR postintern ausgefüllt, wenn ein Telegramm aufgegeben wurde:
Es galt eine "Wortgebühr" von 15 Pfennig je Wort sowie eine "Zusatzgebühr" von 150 Pfennig. Die "Wortgebühr" wurde ermittelt, indem die Worte im Text mit Unterstrichen in rot markiert wurden. Bei diesem Beispiel sind es 22 solche Unterstriche und es resultiert eine Wortgebühr von 330 Pfennig. Der annehmende Beamte hatte sich zunächst um ein Wort verzählt und korrigierte die "3.15" daher in "3.30" (Mark).
Die bei der Aufgabe dieses Telegramms zu zahlende Gebühr von insgesamt 480 Pfennig wurde in Postwertzeichen auf der Rückseite verklebt, die am 13.07.1987 per Poststempel entwertet wurden.
Telegramm aus der DDR mit einer Mischfrankatur von 7,60 für ein Telegramm in "Schmuckblattausführung" Nummer "63", aufgegeben am 18.12.1990 in "2382 Born":
Bei 12 Wörtern und einer Wortgebühr von 0,40 M betrug die Wortgebühr für dieses Telegramm 4,80 M. Hinzu kam die Zusatzgebühr in Höhe von 2 M. Der Postbeamte verrechnete sich bei der Addition dieser zwei Beträge und verklebte 8,80 M statt 6,80 M! Nachdem er seinen Fehler bemerkte änderte er die von ihm eingetragene Telegrammgebühr von "8,80" auf "6,80" Mark und entfernte die zuviel verklebten und bereits per Tagesstempel entwerteten Postwertzeichen im Wert von 2 M.
Telegramm aus der DDR, aufgegeben am 26.06.1990 in 2382 BORN:
Dieses Telegramm umfasste 15 Wörter, weshalb bei einer Wortgebühr von 15 Pfenning eine Telegrammgebühr von 2,70 Mark resultierte, die in Postwertzeichen verklebt wurde.
Telegramm aus der DDR, aufgegeben am 07.06.1990 in 2382 BORN:
Dieses Telegramm umfasste 27 Wörter, weshalb bei einer Wortgebühr von 15 Pfennig eine Telegrammgebühr von 4,05 Mark resultierte. Gewünscht wurde die Schmuckblattausfertigung Nummer "45", wofür eine Zusatzgebühr von 0,75 M zu entrichten war, so daß für dieses Telegramm die Gebühr 4,80 M betrug, die in Postwertzeichen verklebt wurde.
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