Ein spezieller Tarif wurde vom 1.7.1876 bis 30.6.1971 für eine Beförderung bis zu 30km Luftlinie von Postamt zu Postamt angewandt.
Diese Regelung galt nur zwischen der Schweiz, Liechtenstein (bis 1922), Deutschland, Österreich und Frankreich.
Die Posthalter hatten eine Liste der im Grenzkreis liegenden Ortschaften zu beachten.
Diese Taxermässigung im Grenzverkehr tritt nur bei Briefpost ein.
Diese Briefe tragen üblicherweise den Stempel "RL" = Rayon Limitrophe = Grenzrayon.
Hier als Neuerwerbung für meine Sammlung zum Thema "Weihnachten" ein am Heiligabend 1868 in ST. GALLEN aufgegebener"Tübli"-Ganzsachenumschlag, adressiert nach Lindau:
Der Beleg wurde am 25.12.1868, also am ersten Weihnachtstag, per Bahnpost auf der Strecke "ST.GALLEN-CHUR" mit dem "Z. 1" = Zug 1 befördert und kam noch am selben Tag an seinem Bestimmungsort "LINDAU" an.
Liebe Grüße
Rüdiger