Sollte eine portofreie Blindensendung im Inland schnell ihren Empfänger erreichen, dann war der Versand per Luftpost möglich!
Die Blindensendung selbst blieb auch in diesem Fall portofrei.
Lediglich die Luftpostgebühr mußte in Postwertzeichen verklebt werden.
Hier ein solches Beispiel, aufgegeben am 19.05.1984 in Berlin, adressiert nach "4800 BIELEFELD".
Die Luftpostgebühr betrug 5 Pfennig, die in Form einer Automatenmarke, Ausgabe Bund, verklebt wurde, die auch in Berlin gültig war:
Liebe Grüße
Rüdiger