Eine Lotterie ist ein Vertrag, der ein nach einem bestimmten Spielplan gegen einen festgelegten Einsatz mit der Aussicht auf bestimmte Geld- oder Sachgewinne veranstaltetes Glücksspiel zum Inhalt hat, dessen Ausgang auf dem Zufall beruht.
Lotterie und Ausspielung sind Glücksspiele, bei denen über Gewinn und Verlust der Zufall entscheidet. Der Zufall besteht meist darin, dass Gewinn oder Verlust von einem Losverfahren abhängen. Während bei der Lotterie ein Geldgewinn in Aussicht gestellt wird, besteht bei der Ausspielung der Gewinn aus Sachen (etwa bei der Tombola oder beim Vertrieb von Waren in Gaststätten durch Losziehung). Zu den Lotterien gehören Lotto, Sportwetten oder Gewinnsparen. Mit dem Kauf von Losen als Teilnahmescheine an einem Losverfahren wird der Einsatz des Spielers fällig.
Das Glücksspielmonopol bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch die staatliche Verfügungsgewalt über öffentlich zugängliche Spiele um Vermögenswerte (Glücksspiele). Dieses staatliche Monopol zur Durchführung von Lotterien, Wetten, Sportwetten und über Spielbanken wird zumeist mit der staatlichen Verantwortung für die Bekämpfung der Wett- und Glücksspielsucht sowie für die Eindämmung von kriminellen Begleiterscheinungen begründet.
In Österreich ist aus Anlass 200 Jahre Glücksspielmonopol in Österreich diese Marke (MiNr 1904) mit einer Lostrommel erschienen.