Fr 5. Jan 2018, 14:20
Am 6. Mai 1968 wurde in Straßburg vom Europarat die Europäische Wassercharta verkündet. Darin werden zwölf Grundsätze festgehalten.
Diese sind (frei nach dem französischen Text übersetzt):
1. Es gibt kein Leben ohne Wasser. Wasser ist ein kostbares, für den Menschen unentbehrliches Gut.
2. Die Vorräte an Süßwasser sind nicht unerschöpflich. Deshalb ist es unerlässlich, sie zu schützen, sparsam damit umzugehen und, falls möglich, zu vermehren.
3. Wasser verschmutzen heißt, den Menschen und alle anderen Lebewesen Schaden zufügen.
4. Die Qualität des Wassers muss bewahrt werden und den Anforderungen der Volksgesundheit entsprechen.
5. Verwendetes Wasser muss den Gewässern in einem Zustand wieder zurückgeführt werden, der eine weitere Nutzung für den öffentlichen wie für den privaten Gebrauch nicht beeinträchtigt.
6. Für die Erhaltung der Wasservorkommen spielt die Pflanzendecke, insbesondere der Wald, eine wesentliche Rolle.
7. Die Wasservorkommen müssen ständig überwacht werden.
8. Die Wasserwirtschaft bedarf der Lenkung durch die zuständigen Behörden.
9. Der Schutz des Wassers erfordert eine verstärkte wissenschaftliche Forschung, die Ausbildung von Fachleuten und Aufklärung der Bevölkerung.
10. Das Wasser ist ein gemeinsames Vermögen, dessen Wert jedem einzelnen Menschen bekannt sein muss. Jeder Mensch hat die Pflicht, Wasser sparsam und sorgfältig zu verwenden.
11.Wasserwirtschaftliche Planung sollten weniger nach den verwaltungstechnischen und politischen Grenzen, als nach den natürlichen Wassereinzugsgebieten ausgerichtet werden.
12.Das Wasser kennt keine Grenzen. Es ist eine gemeinsame Angelegenheit, die auch eine internationale Zusammenarbeit notwendig macht.
In Frankreich erschien 1969 eine Marke (MiNr 1682) zu diesem Europäischen Wasserschutzabkommen.