Diese Form der Geldübermittlungssendung per Nachnahme gab es bereits im Deutschen Reich!
Auch hier konnte der Absender eine Postsendung an den Empfänger schicken, mit der der Postzusteller gleich den Rechnungsbetrag einzieht und auf das Konto des Absenders einzahlt.
Im hier gezeigten Beispiel handelt es sich um eine Drucksache in Kartenform per Nachnahme mit anhängender Zahlkarte. Diese Nachnahmekarte ist an den Absender zurück gegangen, da der Empfänger die Zahlung verweigert hat (siehe Vermerk links unten).
Aufgegeben und per Maschinenstempelt abgestempelt wurde diese Doppelkarte am 07.08.1930 in FRANKFURT (MAIN).
Das verklebte Porto von 23 Pf setzt sich zusammen aus 3 Pf für eine Drucksache plus 20 Pf als Vorzeigegebühr für die Nachnahme.
In diesem Fall zahlte der Adressat auch nicht, nachdem er eine "Frist verlangt" hatte und die Sendung ging am 18.08.1930 an den Absender "Zurück"!
Liebe Grüße
Rüdiger