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Warensendung auch Wirtschaftspakete genannt
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Postvertriebsstück

Do 12. Jul 2018, 21:12

Publikation können als Postvertriebsstück verschickt wenn der Zweck der Publikation ist, die Öffentlichkeit über Tagesereignisse, Zeit- oder Fachfragen durch redaktionelle Beiträge, die keine geschäftliche Werbung enthalten, zu informieren. Dabei müssen Vielfalt der Beiträge, Aktualität, Publizität sowie Kontinuität gewährleistet sein. Das ist bei allen Publikumszeitschriften und Zeitungen in Deutschland der Fall. Postvertriebsstücke werden nicht frankiert.
Wenn eine Zeitschrift, die als Postvertriebsstück verschickt wird, nicht beim Empfänger ankommt, kann eine kostenloser Nachversand im Umschlag erfolgen. Hier ein Umschlag mit einem entsprechenden Aufkleber.

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