Der zweite Beleg wurde vom Amtsgericht Fallersleben an eine Privatperson geschickt. Dieser Beleg gibt mir allerdings einige Rätsel auf: Abgeschickt laut Poststempel wurde er am 24.12.53. Das ist noch nachvollziehbar, da zu der Zeit der 24.12. noch kein ganzer arbeitsfreier Tag war wie heute in den Behörden. Das wurde meines Wissens nach erst in den ´90-er-Jahren eingeführt. Und auch heutzutage hat die Post am 24.12. bis 12 Uhr geöffnet, teilweise in Einkaufszentren noch länger.
Die Empfängerin war gemäss rückseitigem Vermerk unbekannt verzogen, aber da geht es schon mit den Problemen los: Laut Zustellervermerk am 25.12.! Das war ja nun eindeutig Weihnachten und Feiertag. Diese Sendung hat ja keinen „Eilzustellung-Aufkleber“, warum wurde sie am Feiertag bearbeitet und scheinbar auch zurück geschickt? Hat die Post damals an Weihnachten gearbeitet? Und dann der weitere Vermerk „65 Pf entfallen (Namenszeichen) 29/12“. Hat der Absender hier noch Geld zurück erstattet bekommen? Das würde dann ja bedeuten, dass das Ganze nur mit 20 Pf Porto abgerechnet wurde, und das sogar mit Feiertagsbehandlung! Vielleicht kann da mal ein Beleg-Experte Aufklärung schaffen.
Beste Grüsse
Bernd