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Wohlfahrtszähnung

Moderator: Rüdiger


Beitrag Mi 29. Jan 2014, 01:01

Beiträge: 14447
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sind berechtigt, Wohlfahrts- und Weihnachtsmarken zum reinen Frankaturwert zu beziehen und auf eigene Rechnung zu verkaufen. Die vereinnahmten Zuschlagsbeiträge können sie dann für ihre jeweiligen karitativen Zwecke verwenden.

Der Schlüssel für die Aufteilung des Zuschlagsaufkommens der von der Post verkauften Wohlfahrts- und Weihnachtsmarken richtete sich nach den eigenen Umsätzen der Verbände.

Daher wurde von manchen Wohlfahrtsverbänden versucht, den eigenen Absatz am Ausgabetag durch Rabatte auf den Postpreis zu steigern.

Diesem Fehlverhalten wollte die Post einen Riegel vorschieben.

Zur Erleichterung der Suche nach den Übeltätern ließ die Post in den Jahren 1967 bis 1973 die an die einzelnen Wohlfahrtsverbände gelieferten Markenbogen in der Bundesdruckerei mit einer speziellen Kennung versehen, die aus fehlenden Zähnungslöchern am Bogenrand bestand.

Zu diesem Zweck wurden jeweils einzelne Zähnungsnadeln aus dem Zähnungskamm entfernt, wobei jede Wohlfahrtsorganisation ein anderes "fehlendes Zähnungsloch" zugeteilt bekam.

Beitrag Mi 29. Jan 2014, 01:08

Beiträge: 14447
Wohlfahrtsmarke 1968 mit Nennwert 50 + 25 Pf, Bund MiNr. 574, als Oberrandstück mit Farbrandstreifen sowie Wohlfahrtszähnung im Oberrand, am 22.05.1969 auf Briefstück mit Tagesstempel Göttingen:

IMG_0005.jpg
Liebe Grüße
Rüdiger

Beitrag Do 8. Apr 2021, 00:17

Beiträge: 14447
Hier als weiteres Beispiel ein waagerechter Dreierstreifen vom oberen Bogenrand der BUND MiNr. 653, bei dem man das fehlende Zähnungsloch im Oberrand sehr gut erkennt:

008 (2).jpg
Liebe Grüße
Rüdiger


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